Wuppertal/Velbert. Weil er einen Jugendlichen sexuell belästigt hat, muss sich ein 59-Jähriger vor Gericht verantworten. Auch Ordnungskräfte soll er beleidigt haben

Ein Angeklagter (59) hat vor dem Wuppertaler Landgericht gestanden, einen damals 17-jährigen Jugendlichen an einem Motorradtreffpunkt am Langenberger Sender sexuell belästigt zu haben.

In der Berufung erklärte der Mann, dass er die Tat nicht weiter bestreite und den Schuldspruch annehmen wolle. Er verhandelt weiter über die Höhe der Geldstrafe. Im selben Prozess muss er sich wegen Beleidigung gegen Ordnungskräfte nach einer Tempo-Kontrolle ebenfalls in Sendernähe verantworten. Dabei steht als Äußerung im Raum: Ein paar Meter weiter seien „die SS-Wichser vom Ordnungsamt Velbert“ nicht mehr zuständig.

Die Tat ereignete sich schon vor fünf Jahren in Velbert

Grund der Belästigungs-Anklage ist ein Geschehen vom Mai 2018: Der spätere Geschädigte war auf seinem Motorrad mit einer Freundin vor Ort. Im Lauf des Abends fuhr er sie nach Hause und kehrte zum Treffpunkt zurück. Dort verstrickte der Angeklagte ihn in ein Gespräch. Der legte einen Arm um den Jugendlichen und streichelte ihm über der Kleidung den Rücken, gegen erkennbaren Widerstand. Den Abschluss bildete ein Kuss auf die Wange, den der Ältere dem Jüngeren aufdrängte.

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Der Jugendliche vertraute sich Angehörigen an

Der Jugendliche fuhr nach Hause und vertraute sich umgehend Angehörigen an. Die rieten ihm abzusagen, als der Angeklagte am Folgetag ein Gespräch über die Abläufe anbot. Es folgte die Anzeige.

Im Gericht beteiligt sich der heute 22-Jährige als Nebenkläger im Prozess; er hat eine Anwältin, Familienmitglieder begleiten ihn. Im Zeugenstand sagte er aus, dass nach der Tat versucht habe, das Erlebte zu verarbeiten. Außer mit der Familie habe er mit einer Freundin gesprochen. Zweimal habe er Beratungsstellen für Opfer sexueller Übergriffe aufgesucht. Er fahre weiter Motorrad, habe aber den Treffpunkt am Sender seit der Tat gemieden - zu seinem Bedauern, wie er sagte: „Ich kannte da sehr viele Leute.“

Der Angeklagte entschuldigt sich

Der 59-jährige sagte dem Geschädigten vor den Richterinnen und Richtern: „Ich entschuldige mich dafür, was an dem Abend passiert ist.“ Eine Erklärung, zu der er sich im Lauf der Sitzung durchgerungen hatte. Anfangs hatte er dem Gericht erklärt, er sei „in einer Situation gewesen, wie nie zuvor im Leben.“ Auf die Ausführungen antwortete der Geschädigte: „Ich möchte dazu nichts sagen“. Seine Anwältin stellte klar: Bisher habe es in dem Verfahren bei dem 59-Jährigen „von Geständnis und Reue keine Spur“ gegeben.

Der Angeklagte erläuterte dem Gericht, er habe am Tatabend ein „wohlwollendes“ und „kumpelhaftes“ Gespräch führen wollen. Die Situation habe er „falsch eingeschätzt“. Er sei nicht homosexuell. Falls dem Jüngeren Schaden entstanden sei, wolle er den ersetzen.

Mann hatte keine Vorstrafen

Der Mann ist ohne Vorstrafen und arbeitet als Journalist außerhalb. Das Motorrad nutze er einerseits für die Arbeit – „weil der Sprit billiger ist als fürs Auto“ - andererseits aus Leidenschaft. Für den Übergriff hatte das Amtsgericht Velbert – ohne Entschuldigung des Angeklagten – 1750 Euro Strafe verhängt, sein Einkommen von 70 Tagen. Das Landgericht muss die Höhe neu bemessen. Weitere Zeugen vom Mai 2018 brauchen nicht mehr auszusagen.

Ein weiteres Vergehen

>>>Befragen will das Landgericht die Beteiligten zum Geschehen rund um die Beleidigung an der Tempo-Kontrollstelle vom Juni 2021. Für den 59-Jährigen geht dabei es um weitere, nicht rechtskräftige Geldstrafe durch das Amtsgericht Velbert.

Der Anwalt des 59-Jährigen bringt an, dass die Richterinnen und Richter dort nicht zuständig gewesen wären. Das könnte der Fall sein, wenn der Tatort im Ennepe-Ruhr-Kreis gelegen hätte.

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