Wuppertal. Ein Velberter muss sich vor dem Landgericht verantworten, weil er sein Opfer mit einem Samurai-Schwert töten wollte, um sein Blut zu trinken.

Nach einem Schwert-Angriff auf einen Bekannten soll ein 40-jähriger Velberter in die Psychiatrie eingewiesen werden. Das beantragt die Staatsanwaltschaft. Ein vorläufiges, ärztliches Gutachten sieht den ledigen Kaufmann als schuldunfähig aus medizinischer Sicht. Das Landgericht Wuppertal verhandelt seit Montag (13. März).

Zum Schutz des Beschuldigten ist die Öffentlichkeit bei der Verhandlung ausgeschlossen. Die Richterinnen und Richter müssen voraussichtlich die Lebensgeschichte des Mannes inklusive privater Einzelheiten aufklären.

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Trinkgelage in Velberter Wohnung

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll es am 15. August 2022 zunächst zu einem Trinkgelage gekommen sein. In dessen Verlauf habe der Beschuldigte erklärt, den neun Jahre jüngeren Geschädigten töten zu wollen: Er wolle dessen Blut trinken. Als der Jüngere darauf die Räume verlassen wollte, sei es zum Angriff gekommen.

Verletzungen an Hals, Knie und Hand

Weiter den Ermittlungen zufolge würgte der 40-Jährige sein Opfer und hielt ihm die Schwertklinge an den Hals. Die Folge soll ein sechs Zentimeter langer Schnitt gewesen sein. Weitere Verletzungen habe der Geschädigte an einem Knie und einer Hand erlitten. Der Ältere habe ihm ins linke Ohr gebissen und die Muschel fast abgetrennt. Sie musste später angenäht werden.

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Wie der Kampf endete, ergibt sich aus den Mitteilungen des Gerichts nicht. Der Geschädigte soll durch den Biss am Ohr dauerhaft entstellt sein. Die verletzte Hand könne er nur noch eingeschränkt bewegen. Das Gericht hat zunächst sechs Verhandlungstage bis Anfang Mai vorgesehen.

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