Duisburg. Wegen bewaffneten Drogenhandels stand ein Duisburger vor dem Landgericht. Nach mehrtägiger Verhandlung hat die Kammer ein Urteil gesprochen.

Wer in seiner Wohnung nicht nur eine größere Menge Drogen aufbewahrt, sondern auch gefährliche Gegenstände, die im Zweifelsfalle als Waffe eingesetzt werden können, muss mit einer harten Strafe rechnen. Das Gesetz nennt so etwas nämlich bewaffnetes Handeltreiben und sieht dafür eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Sollte das einem 39-jährigen Duisburger noch nicht klar gewesen sein, so weiß er es nun nach dem Ende eines mehrtägigen Prozesses vor dem Landgericht.

Am 31. Mai waren in der Wohnung des Mannes im Duisburger Norden rund 500 Gramm Marihuana, Kokain, Amphetamin und Ecstasy gefunden worden. Rund um die Drogen fand die Polizei Messer, einen Baseballschläger, einen als Taschenlampe getarnten Schlagstock, eine Schreckschusspistole, mehrere Druckluftwaffen. Krönung der Sammlung waren zwei scharf geschliffene, lange Samurai-Schwerter, sogenannte Katana.

Angeklagter legte Geständnis ab – sieben Jahre Haft

Die vom Verteidiger vorgetragenen Beteuerungen, der Mandant habe beim Besitz dieser Gegenstände gar keinen Bezug zu den Drogen gesehen, registrierten die Richter nur mit einem müden Lächeln.

Selbst wenn man davon ausging, dass 150 Gramm der Drogen vom Angeklagten für dessen eigenen Konsum und nicht zum Verkauf bestimmt waren, und selbst wenn man glauben wollte, dass er mit den Druckluftwaffen nur zu seinem Vergnügen im Garten hinter dem Haus auf Tontöpfe schoss, kam man nicht unter die Mindeststrafe des im Gesetz vorgesehenen Regelfalles.

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Die reichte angesichts des langen und bunten Vorstrafenregisters des 39-Jährigen allerdings nicht aus. Ohne das Geständnis, das der Angeklagte bereits zu Beginn des Prozesses abgelegt hatte, wäre sie wohl noch deutlicher ausgefallen als die sieben Jahre Haft, zu denen die Kammer den Duisburger schließlich verurteilte.

Gericht ordnet Unterbringung in Entziehungsanstalt an

Ein Zeitraum, der sich allerdings erheblich verkürzen könnte. Das allerdings liegt allein in der Hand des Angeklagten. Denn mit dem Urteil ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Voraussichtlich in einem Jahr wird der 39-Jährige, der bereits seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, die Therapie in einer geschlossenen Einrichtung antreten können. Absolviert er sie erfolgreich, so könnte er bereits nach insgesamt dreieinhalb Jahren wieder in Freiheit kommen.