Velbert. Bisher sind beim Finanzamt Velbert erst 55 Prozent der benötigten Grundsteuer-Erklärungen eingegangen. Die Abgabefrist endet am 31. Januar.

Die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen ist in den vergangenen Tagen im Finanzamt Velbert stark gestiegen. „Bei uns wurden bisher 25.400 Erklärungen abgegeben, rund 55 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht“, sagt Gudrun Köhler, Leiterin des Finanzamts Velbert. „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat“, so Köhler.

Die Zahlen sagen aber eben auch: Rund 20.000 Erklärungen fehlen noch. Und mit der Quote liegt das Finanzamt Velbert rund zwei Prozentpunkte unter dem Landesdurchschnitt.

Am Dienstag, 31. Januar, endet die Frist zur Abgabe. Liegt dem Finanzamt die Erklärung bis dahin nicht vor, werde die Abgabe zunächst angemahnt, so Köhler: „Gibt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.“

Digitale Plattform soll in Velbert bei der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung helfen

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Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de soll Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung unterstützen. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ,Elster’ erstellt“, so die Leiterin. Ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen würden Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen.

Das sind die Formulare, auf die das Finanzamt Velbert – am liebsten in digitaler Form – wartet. Es geht um die Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes.
Das sind die Formulare, auf die das Finanzamt Velbert – am liebsten in digitaler Form – wartet. Es geht um die Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

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Außerdem stehe ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, sei dort zu finden.

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Für diejenigen, die noch kein eigenes „Elster“-Konto haben, hat die Vorsteherin noch einen Tipp: „Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat.“

Finanzamt Velbert hat für Rückfragen zur Grundsteuerreform eine spezielle Hotline

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Velbert unter 02051 47-1959 (montags bis freitags 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Die meisten Anliegen können wir bereits telefonisch klären“, sagt Köhler.