Essen. Endspurt bei der Grundsteuer: Millionen Anträge fehlen noch. Doch die Frist für die Grundsteuererklärung läuft am 31. Januar ab.

Millionen Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Grundstückseigner in NRW müssen sich sputen: In nicht einmal zwei Wochen endet die Frist für die Grundsteuererklärung. Doch kaum mehr als die Hälfte aller 6,7 Millionen Betroffenen haben das Steuerpapier bislang ausgefüllt und beim örtlichen Finanzamt eingereicht. Allen anderen bleibt dazu nur noch bis zum 31. Januar Zeit. Wer zu spät kommt, den bestraft dann zwar nicht das Leben, möglicherweise aber die NRW-Finanzverwaltung. Ein Überblick.

Darum geht es bei der Grundsteuer:

Die jahrzehntealte Berechnung der Grundsteuer für Immobilien aller Art ist nicht mehr verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht warf die bisher bestehenden Einheitswerte für Grund und Boden in einem vor knapp fünf Jahren ergangenen Grundsatzurteil über den Haufen. Bundesweit rund 35 Millionen Grundstücken müssen nun neu bewertet werden, allein in NRW sind es 6,7 Millionen. Der Aufwand ist also immens – nicht nur für die Finanzbehörden. Denn Immobilienbesitzer sind zur Mitarbeit verpflichtet. Heißt: Wer seit dem 1. Januar 2022 Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes ist oder war, muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Finanzbehörden setzten dafür zunächst eine Frist bis 31. Oktober vergangenen Jahres. Nach viel Kritik an der Komplexität des Verfahrens verlängerten Bund und Länder die Frist um drei Monate bis 31. Januar 2023. Eine weitere Fristverlängerung soll es nicht geben.

Haus- und Grundbesitzer (im Bild Ein- und Mehrfamilienhäuser am Ufer des Dortmunder Phoenix-Sees) haben noch bis Ende Januar Zeit für ihre Grundsteuererklärung. 
Haus- und Grundbesitzer (im Bild Ein- und Mehrfamilienhäuser am Ufer des Dortmunder Phoenix-Sees) haben noch bis Ende Januar Zeit für ihre Grundsteuererklärung.  © www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Was das NRW-Finanzministerium zur Grundsteuer sagt:

Wie die Behörde auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte, sind bisher rund 3,6 Millionen Grundsteuererklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen. Das sind lediglich 54 Prozent aller erwarteten Anträge. Von den bisher eingegangenen Grundsteuererklärungen seien über 90 Prozent in digitaler Form eingereicht worden. Von der Finanzverwaltung abgearbeitet wurden bisher rund 63 Prozent. Die Zahl der Einsprüche gegen bereits erteilte Grundsteuerbescheide sei überschaubar, teilte eine Behördensprecherin unter Berufung auf Rückmeldungen aus den Finanzämtern mit.

Grundsteuer - was jetzt zu tun ist:

Wer die Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht hat, sollte das schleunigst tun. Das rät der Steuerzahlerbund NRW (BdSt) – und bietet gleich seine Mithilfe an: Wer unsicher beim Ausfüllen der Formulare ist, kann am (kostenlosen) Last-Minute-Webinar zur Grundsteuererklärung am 25. Januar ab 9.30 Uhr teilnehmen (Anmeldung: steuerzahler.de/nrw). Zeitlich eng werden dürfte es für Menschen, die noch keinen Zugang zum amtlichen Steuerportal „Elster“ (www.elster.de) haben. Denn in der Regel dauert es bis zu zwei Wochen, bis man die Zugangsdaten für die Registrierung zugeschickt bekommt, sagt BdSt-Experte Hans-Ulrich Liebern. Zu spät für eine fristgerechte Abgabe der Grundsteuererklärung, die in der Regel über Elster läuft. Liebern rät daher allen, denen der Elster-Zugang noch fehlt, schon jetzt eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Was zum Thema Fristverlängerung bei der Grundsteuer zu sagen ist:

Eine allgemeine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung wie die im Oktober wird es nach Einschätzung des BdSt sicher nicht mehr geben. Natürlich aber könne jeder Steuerpflichtige individuell eine Fristverlängerung beim örtlichen Finanzamt beantragen, so Liebern. Das sollten nicht nur alle ohne Elster-Zugang machen, sondern zum Beispiel auch diejenigen, die mit einem längeren Auslandsaufenthalt, einer längeren Krankheit, einer Kur oder Reha zu tun haben. Ob eine Fristverlängerung gewährt werden, liege im Ermessen des Finanzamtes.

Grundsteuer in NRW: Die Abgabefrist rückt näher. (Symbolbild)
Grundsteuer in NRW: Die Abgabefrist rückt näher. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod/dpa

Was nach dem 31. Januar droht:

Wer die Grundsteuererklärung ohne Verlängerungsantrag verspätet abgibt, dem droht wie bei der Einkommensteuererklärung zunächst ein Säumniszuschlag. Der könne 25 Euro pro Monat betragen oder sich an der Höhe des Grundstückswertes orientieren, sagt Steuerexperte Liebern. Im letzteren Fall könne es teuer werden, warnt er. Die Pflicht zur Steuererklärung einfach zu ignorieren, hält Liebern für keine gute Idee. Denn: Unter Umständen droht ein Zwangsgeld, das bis zu 25.000 Euro betragen kann. Liebern: „Die Steuererklärung muss aber in jedem Fall abgegeben werden.“

Der Gang zum Steuerberater:

Wer die Grundsteuererklärung nicht selbst erstellen will, kann auch einen Steuerberater damit beauftragen. Doch das dürfte seinen Preis haben. Laut einer Beispielrechnung des Steuerzahlerbundes errechnen sich die Gebühren nach dem Grundsteuerwert der Immobilie. Dabei könne es schnell zu Kosten in drei- bis vierstelliger Höhe kommen. Auf die Schnelle dürfte es ohnehin schwer werden, noch einen Steuerberatertermin zu ergattern, schätzt BdSt-Profi Liebern.

Warum die Grundsteuerreform auch Mieter interessieren sollte:

Derzeit sind Millionen Immobilienbesitzer gefragt, sich mit dem Thema Grundsteuer auseinanderzusetzen. Doch auch Wohnungsmieter und -mieterinnen sind mittelbar von der Reform der Kommunalabgabe betroffen. Vermieter sind berechtigt, die Grundsteuer anteilig über die Nebenkosten auf ihre Mieter umzulegen. Steigt die Grundsteuer nach der Neuberechnung ab 2025 oder fällt sie geringer aus als bisher, wirkt sich das also auf die Höhe der Mietnebenkosten aus. Mieterschützer fordern seit Langem, Mieter von der Grundsteuerumlage zu befreien.