Velbert. Der Stichtag zum Führerscheintausch von den Jahrgängen 1959 bis 1964 rückt näher. Viele haben bereits die Fahrerlaubnis in Kartenform.

Haben Sie noch den Lappen? Dann sollten Sie sich sputen. Wer den rosafarbenen Führerschein in Papierform oder aber gar den Vorgänger in grau noch besitzt und zu den Jahrgängen 1959 bis 1964 gehört, sollte bis zum 19. Januar seinen Führerschein umtauschen.

Das betrifft im Kreis Mettmann laut Fahrerlaubnisregister der Führerscheinstelle rund 15.500 Bürgerinnen und Bürger bis zum Stichtag in knapp zwei Wochen. Im nächsten Schritt sind die Inhaber von Papierführerscheinen mit den Jahrgängen 1965 bis 1970 betroffen. Sie haben dann wieder ein Jahr Zeit, den Wechsel zu beantragen.

Führerscheine in Velbert können online getauscht werden

Es geht eigentlich ganz leicht. Denn ein persönliches Vorstelligwerden in Mettmann ist gar nicht nötig. Über ein Onlineformular kann der neue Führerschein beantragt werden. Per Post kommen dann die weiteren Infos nach Hause. In einem beigelegten, frankierten Rückumschlag müssen dann eine Kopie des Ausweisdokuments, ein biometrisches Lichtbild, eine Unterschrift auf einem beigefügten Vordruck) und der bisherige Führerschein im Original an das Kreisverkehrsamt Mettmann gesendet werden. Natürlich ist auch ein Tausch vor Ort möglich. Allerdings nur in Mettmann, da das Kreis-Service-Center in Velbert geschlossen hat

Die Führerscheine aus einem Papiertextilgemisch müssen nach und nach der Scheckkarte weichen.
Die Führerscheine aus einem Papiertextilgemisch müssen nach und nach der Scheckkarte weichen. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Derzeit müssen die Autofahrer beim Wechsel des Führerscheins mit einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen rechnen. Für die Zwischenzeit wird ihnen eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt. Die Kosten für den Tausch sind online und vor Ort nahezu identisch: 35,50 Euro kostet die Beantragung der Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat vor Ort. 36,35 Euro online. Zudem gibt es vor-Ort-Termine im Kreishaus erst wieder ab dem 27. Januar.

Mit einer Strafe zum verspäteten Umtausch muss beim Kreis niemand rechnen. Wohl aber, wenn er bei einer Fahrzeugkontrolle erwischt wird. Dann wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Anders sieht es bei LKW- oder Busfahrern aus. Sie begehen eine Straftat, wenn sie mit dem alten Führerschein noch unterwegs sind.

Bislang haben 14.500 Menschen ihren Führerschein im Kreis Mettmann umgetauscht, diese Zahl bezieht sich allerdings auf alle Jahrgänge, wie viele aus dem aktuellen Jahrgang bereits ihre Führerscheine eingetauscht haben, kann Katharina Krause stellvertretende Pressesprecherin des Kreises Mettmann, nicht sagen. Daher appelliert sie noch einmal an die Bürger: „Warten sie nicht bis zum letzten Drücker und nutzen Sie am besten den Online-Service.“

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