Velbert. Lappen raus, Karte rein: Einheitliche Führerscheine werden in Velbert bald zur Pflicht. Wer bis Januar wechseln muss und wer noch Zeit hat.
Ob grauer Lappen, rosa Schein oder Scheckkarte: Die Menschen in Velbert und Heiligenhaus fahren unterschiedliche Führerscheine auf den Straßen spazieren, je nach Geburtsdatum oder Ausstellungsjahr. Diese farbige Vielfalt endet spätestens am 19. Januar 2033. Dann macht die EU einheitliche Kärtchen für alle zur Pflicht, vom Umtausch betroffen sind ausgestellte Dokumente vor 2013. Was nach jeder Menge Zeit klingt, ist für manche Jahrgänge allerdings schon eine Frage von Monaten.
Denn die Straßenverkehrsämter im Land organisieren den Umtausch in Kohorten, um nicht in zwölf Jahren von einer Antragsflut überrollt zu werden. Konkret setzt das die 63- bis 68-Jährigen (Jahrgänge 1953 bis 1958) unter Druck, die – falls noch nicht geschehen – ihren alten Lappen bis zum 19. Januar 2022 wechseln müssen.
Umtausch des Führerscheins in Velbert: Diese Abgabetermine gelten
Hintergrund ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie von 2019, die den Umstieg auf einheitliche und vor allem fälschungssichere Dokumente vorschreibt. So besitzen die Ausweise von der Größe einer Scheckkarte etwa ein biometrisches Passbild oder ein Wasserzeichen.
Wer vor 1953 geboren ist, kann sich zunächst im Couchsessel zurücklehnen – hier gilt die Frist bis 2033. Der Kreis Mettmann rechne nur mit wenigen Ü-80-Jährigen, die nach dem Stichtag von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und ein gültiges Dokument benötigten, begründet Pressesprecherin Daniela Hitzemann die Regelung. Für ältere Semester gelten dagegen folgende letztmögliche Abgabetermine:
- 1953 bis 1958: 19.01.2022
- 1959 bis 1964: 19.01.2023
- 1965 bis 1970: 19.01.2024
- 1971 und später: 19.01.2025
Kreis Mettmann: Terminnachfrage in zwei Monaten verdreifacht
Aktuell rechne das Straßenverkehrsamt des Kreises mit rund 10.000 zusätzlichen Anträgen, wie Hitzemann erklärt, denn: „Die Einschränkungen durch Corona haben offensichtlich dazu geführt, dass die Führerscheininhaber der vom Pflichtumtausch betroffenen ersten Jahrgänge die Antragstellung zunächst aufgeschoben haben.“ Die Terminnachfrage habe sich in den vergangenen zwei Monaten deshalb verdreifacht, 3068 Führerscheine seien schon umgetauscht worden.
Auch für die Führerscheine der ersten Kartengeneration, die nach 1999 ihren Weg in die Portemonnaies der Deutschen fanden, gibt es einen Fahrplan zum Umtausch. Der erstreckt sich von 2026 bis 2033.
Führerschein-Umtausch per Online-Antrag oder vor Ort
Doch wie an die neuen Ausweise kommen? Ein Antrag zum Führerschein-Wechsel lässt sich zum einen auf der Homepage des Kreises Mettmann stellen. Das Online-Angebot werde sehr rege genutzt, sagt Daniela Hitzemann. „35 % aller Umtauschanträge kommen auf diesem Weg zur Führerscheinstelle.“
So reagieren andere Städte und Kreise:
- Essen: Wer bald seinen Führerschein umtauschen muss
- Witten: Neue Führerscheine für 63- bis 68-Jährige
- Hattingen: Für Generation Ü60 beginnt Führerschein-Umtausch
Der andere Weg geht über die Führerscheinstelle in Mettmann bzw. das Kreis-Service-Center in Velbert, ein Termin ist nötig. Zudem sind dann ein gültiges Ausweisdokument, das biometrische Lichtbild und das Original mitzubringen, wie es auf der Seite des Kreises heißt. Wer seine Fahrerlaubnis nicht in Mettmann erhalten hat, braucht zudem eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Kosten betragen rund 35 Euro, die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist mit sechs bis acht Wochen angegeben.
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Wer für seinen Lappen nostalgische Gefühle hegt, der kann übrigens aufatmen. Die Scheine von grau bis rosa kommen nicht in den Schredder, sondern können bei Bedarf wieder mitgenommen werden – dann aber entstempelt.
>> Geldstrafe bei Kontrolle ohne gültigen Führerschein
- Wer seine Frist verstreichen lässt, darf zumindest weiter Wagen oder Motorrad steuern, denn: „Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen“, weiß Kreissprecherin Daniela Hitzemann. Es handelt sich um einen verwaltungstechnischen Umtausch.
- Aber: Es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro, wenn die Polizei etwa bei einer Kontrolle genauer hinschaut.