Velbert. Millionen Deutsche müssen ihren demnächst ihren Führerschein umtauschen. Wer wann in Velbert an der Reihe ist, schreibt ein Stufenplan vor.

Es sind oft schöne Erinnerungen an die ersten Sonntags-Ausfahrten oder die Alpenüberquerung im VW Käfer. Die verwendeten Fotos lösen häufig Heiterkeit aus: „Was – so einen Schnurrbart hattest du wirklich mal?“ Mit dem heutigen Aussehen ihrer Inhaberinnen und Inhaber haben die rosafarbenen und vor allem die ganz alten grauen Führerscheine meist nicht mehr viel gemeinsam. Das ist aber nur ein Grund für eine großangelegte Umtauschaktion, die bereits läuft und etappenweise vollzogen wird.

Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Damit soll transparent werden, welche Fahrzeuge die Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis fahren dürfen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen.

Künftig müssen in Velbert Führerscheine alle 15 Jahre umgetauscht werden

Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Nachdem im vergangenen Jahr bereits die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umtauschen mussten, gilt für die Jahrgänge 1959 bis 1964 der Stichtag 19. Januar 2023. Das betrifft im Kreis Mettmann laut Fahrerlaubnisregister der Führerscheinstelle rund 15.500 Bürgerinnen und Bürger.

Davon seien bisher rund 3500 Führerscheininhaberinnen und -inhaber dieser Pflicht nachgekommen, wie Katharina Krause aus der Pressestelle des Kreises Mettmann auf Anfrage mitteilt.

Wer nach der Frist mit dem alten „Lappen“ erwischt wird, zahlt 10 Euro

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Eine genaue Zahl derer, die im vergangenen Jahr ihrer Umtauschpflicht bis heute nicht nachgekommen sind, gibt es laut Krause übrigens nicht. „Auch gibt es keine individuelle Aufforderung zum Umtausch, hier ist Eigenverantwortung gefragt“, so die stellvertretende Pressesprecherin weiter. Wer nach Ablauf der Frist vergessen hat, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss bei einer Polizei-Kontrolle allerdings mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Bald werden die Papierführerscheine aus den Portemonnaies der Velberterinnen und Velberter verschwinden.
Bald werden die Papierführerscheine aus den Portemonnaies der Velberterinnen und Velberter verschwinden. © dpa | Andreas Arnold

Die Beantragung des Umtauschs geht übrigens am einfachsten online, verweist Katharina Krause auf die Homepage des Kreises Mettmann. Auch die Gebühren in Höhe von 25,30 Euro zuzüglich 5,95 Euro Versandkosten lassen sich dort online per Kreditkarte, Paypal oder Giropay entrichten. Der neue Führerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei verschickt.

Velberter können Umtausch nicht im Bürgerbüro beantragen

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Wer den herkömmlichen Weg wählen möchte, kann dies nach Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle des Kreises in Mettmann, Düsseldorfer Straße 26, tun. Anders als in fast allen anderen Städten im Kreis ist eine Beantragung im Velberter Bürgerbüro nicht möglich. Hier sei nach der Schließung des Kreis-Service-Centers im Rathaus eine Neuregelung geplant, so Katharina Krause – aber eben aktuell noch nicht umgesetzt. Wohl auch darum nutzen gerade die Velberterinnen und Velberter die Online-Beantragung: So sind seit Oktober des vergangenen Jahres 2308 Anträge (Jahrgänge 1953 bis 1958 und 1959 bis 1964) auf Pflichtumtausch aus Velbert eingegangen, davon 1489 Anträge online.

>>>Pflichtumtausch

Der Pflichtumtausch gilt zunächst nur für Papierführerscheine – also die grauen oder rosafarbenen Führerscheine.

Bis 2025 müssen die Geburtsjahre 1959 bis 1964 (Stichtag: 19. Januar 2023), 1965 bis 1970 (19. Januar 2024) und 1971 und später (19. Januar 2025) ihre bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umtauschen. Übrigens: Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein erst 2033 umtauschen.

Ab 2026 wird dann aber auch begonnen, ältere Kartenführerscheine umzutauschen. Der Umtausch soll künftig alle 15 Jahre stattfinden. Auch dieses Umtauschverfahren erstreckt sich über mehrere Jahre – dann nicht mehr orientiert am Geburtsjahr, sondern am Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins.

1999 ausgestellte Kartenführerscheine müssen beispielsweise bis Januar 2026 umgetauscht werden, 2012 ausgestellte erst im Januar 2033.