Velbert. Vor dem Wuppertaler Landgericht muss sich ein Velberter verantworten, der mit Bankkarte seine Ex bezahlt hat. Hintergrund ist wohl Drogensucht.

Ein 31 Jahre alter Angeklagter aus Velbert hat Abhebungen und Einkäufe mit der Bankkarte einer früheren Lebensgefährtin gestanden. Bei drei Touren innerhalb weniger Tage im Oktober 2020 habe er mehr als 1700 Euro ausgegeben, die ihm nicht gehörten. Hintergrund sei Drogenkonsum gewesen. Das Amtsgericht Velbert hatte den vorbestraften Mann nach seinem Geständnis nicht rechtskräftig zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. In der Berufung prüft das Landgericht Wuppertal jetzt, ob er womöglich in eine Entziehungsklinik eingewiesen werden muss.

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Velberter soll 27 Geldbewegungen vorgenommen haben

Die Anklage listet 27 einzelne Geldbewegungen überwiegend im zweistelligen Euro-Bereich, teils innerhalb von Stunden: Abhebungen in Velbert und Sprockhövel, ein Einkauf bei einem Discounter, eine Zahlung in einem Spielsalon. Den Schaden zahlte der Mann Dienstag, 8. November vor Sitzungsbeginn bar an die Geschädigte zurück. Er erhielt eine Umarmung, sein Anwalt ließ die Frau eine Quittung unterschreiben: Sie sehe sich als vollständig entschädigt an.

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Der Angeklagte ist vorbestraft

Der Angeklagte ist vorbestraft wegen Diebstahl und Computerbetrug und hat bereits Haft verbüßt; er ist arbeitssuchend und hat drei Kinder, zu denen er laut früheren Feststellungen keinen Kontakt hält. Das Problem im Prozess sind mögliche Fehler im Urteil des Amtsgerichts. Das hätte die Einweisung in die Entziehungsklinik prüfen müssen, erläuterte im Landgericht der vorsitzende Richter: „Wenn die Voraussetzungen vorliegen und die Anordnung Erfolg verspricht, muss das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen.“ Zwar seien die einzelnen Abhebungen gering, aber die Summe sei beachtlich.

Kalten Entzug gemacht

Laut Angaben des Angeklagten hat er seit einem Jahr keine Drogen mehr konsumiert; er habe sich zum „kalten Entzug“ entschlossen gehabt und den durchgestanden. Das Landgericht beauftragt nun einen Gerichtsarzt mit einem psychiatrischen Gutachten. Ein Termin für die anschließende, neue Verhandlung wird später bekannt gegeben.

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