Velbert. Am 15. Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger auch in Velbert einen neuen NRW-Landtag. Was man tun muss, um vorher wählen zu können.
In rund fünf Wochen, am 15. Mai, wählen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Wer an diesem Datum verhindert ist, beispielsweise wegen Urlaubs, oder aber in Ruhe zu Hause den Stimmzettel studieren und dann dort sein Kreuzchen machen will statt im Wahllokal, kann Briefwahl beantragen.
Ab dem morgigen Samstag (9. April) können Bürger und Bürgerinnen den Wahlschein inklusive der Briefwahlunterlagen beantragen. Möglich ist dies über das aufgedruckte Antragsformular auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung, die in den nächsten Tagen in den Briefkästen der Velberter landen sollten.
Die Wahlscheine mit QR-Code beantragen
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Die Wahlscheine können mit dem Smartphone oder Tablet durch Scannen des QR-Codes, der sich oben rechts auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, beantragt werden. Alternativ kann der Wahlschein online über einen entsprechenden Link auf der Homepage der Stadt (www.velbert.de) oder per E-Mail an wahlen@velbert.de beantragt werden. Natürlich kann der Wahlschein auch beantragt werden, indem das Formular auf der Rückseite in einem frankierten Umschlag an die Stadt geschickt oder in einen der Briefkästen des Rathauses in Velbert-Mitte (Thomasstraße 1) oder in den Servicebüros beziehungsweise Stadtteilbibliotheken in Velbert-Langenberg oder -Neviges eingeworfen wird. Das Formular muss in diesem Fall zwingend unterschrieben werden. Ein mündlicher (jedoch nicht telefonischer) Antrag ist auch möglich.
Anzugeben sind bei allen Anträgen Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum der wahlberechtigten Person. Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Briefwahl persönlich in den Briefwahlbüros
Für besonders Eilige besteht zudem wieder die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in einem der eingerichteten Briefwahlbüros in Velbert-Mitte, -Langenberg und -Neviges zu beantragen und in dringenden Fällen auch direkt vor Ort die Briefwahl durchzuführen. Ein Termin hierfür ist nicht erforderlich. Die Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden. Es besteht eine Ausweispflicht.
Das Vorausfüllen des Antragsformulars beschleunigt das Verfahren
Um unnötige Kontakte und Warteschlangen zu vermeiden, bittet das Projektteam Wahlen, die Briefwahl an Ort und Stelle nur in dringenden Fällen zu nutzen und vorrangig die Briefwahlunterlagen auf einem der zuvor genannten Wege zu beantragen.
Öffnungszeiten der Briefwahlbüros
Die Briefwahlbüros öffnen nach Ostern am Dienstag, 19. April. Das Briefwahlbüro im Rathaus (Raum U123) ist am einfachsten über den barrierefreien Zugang in den Rathausarkaden, Thomasstraße 1 (neben der Parkhauseinfahrt) zu erreichen. Geöffnet ist es von montags bis freitags, jeweils von 7.30 bis 12 Uhr, und zusätzlich montags bis 16 Uhr, dienstags und mittwochs bis 15 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr. Das Briefwahlbüro in Langenberg befindet sich in der Stadtteilbibliothek (Donnerstraße 13). Die Öffnungszeiten sind dienstags und freitags, jeweils von 10 bis 13 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 18 Uhr. Das Briefwahlbüro in der Stadtteilbibliothek Neviges (Elberfelder Straße 64) ist montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Besonders zu beachten ist, dass an Samstagen keine Wahlunterlagen ausgestellt werden können.
Anträge können bis zum 13. Mai abgegeben werden
Das Projektteam Wahlen bittet, darauf zu achten, dass die Anträge am Freitag, 13. Mai, von 12 Uhr bis spätestens 18 Uhr nur noch im Servicebüro im Rathaus gestellt werden können. Für diesen Zeitraum ist der Haupteingang des Rathauses zu nutzen. Nach Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr, kann der Antrag nur noch im Falle einer attestierten plötzlichen Erkrankung und auch nur bis zum Wahltag, 15. Mai 2022, 15 Uhr, gestellt werden. Für Auskünfte in Wahlangelegenheiten steht das Projektteam Wahlen in Velbert-Mitte unter 02051/26-2452 oder 26-2567 zur Verfügung.
>>>Die Wahlbenachrichtigung
Das Projektteam Wahlen bittet alle Personen, die in den nächsten Tagen, spätestens am Sonntag, 24. April, keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, sich unbedingt unter 02051/26-2452 oder 26-2567 zu melden. Nur so kann geprüft werden, ob die jeweilige Person wahlberechtigt ist.
Selbstverständlich kann wie bei allen übrigen Wahlen das Wahlrecht im Wahlraum auch ohne die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden. Die Wahlberechtigten müssen sich dann lediglich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Auf der Homepage der Stadt Velbert (www.velbert.de) kann der zuständige Wahlraum ermittelt werden. Bei einem als nicht barrierefrei ausgewiesenen Wahlraum wird auf die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl hingewiesen.