Velbert. 2G-Kontrollen: Velbert hat bisher kein Bändchen-System für Geschäfte eingeführt. Die Gründe – und warum sich das jetzt ändern könnte.
Seit 2G im Einzelhandel herrscht, ist die Arbeit für Sabine Holten komplizierter geworden. Sie betreibt ein Lederwarengeschäft in der Friedrichstraße in Velbert. Jetzt muss sie jeden Tag kontrollieren, ob ihre Kunden geimpft oder genesen sind. Das kostet Geld und Zeit – gerade im Weihnachtsgeschäft. „Ich trage die Reglungen gerne mit, aber ich hätte mir Unterstützung von der Stadt gewünscht“, sagt sie am Telefon. „Andere Städte haben ein Bändchen-System eingeführt – das sollte Velbert auch machen.“
In Kleve funktioniert es so: Kundinnen und Kunden erhalten im ersten Geschäft, das sie besuchen, nach der Kontrolle der 2G-Nachweise ein Armband aus Papier, wie man sie von Festivals oder aus Museen kennt. Darauf steht das aktuelle Datum. Besuchen sie weitere Geschäfte in Kleve, müssen sie nur noch das Bändchen zeigen, ohne jedes Mal Smartphone und Lichtbildausweis herauszukramen.
Warum es in Velbert noch kein Bändchen-System gibt für den Einzelhandel
Auch Hattingen hat schon diese Bändchen eingeführt. Stadtsprecherin Susanne Wegemann sagt auf Nachfrage, die Armbänder seien durchaus fälschungssicher. Sie würden kaputt gehen, wenn man sie ausziehe. In Velbert gibt es die Bändchen bisher nur auf dem Weihnachtsmarkt und in der Stadtgalerie.
„Sie wären eine Win-Win-Situation“, sagt Sabine Holten. „Für uns Händler und auch für Kunden machen sie den Einkauf einfacher.“ Sie habe wegen der 2G-Kontrollen ihr Team um eine Aushilfe vergrößert, etwa 150 Kunden kämen jeden Tag. Sie seien verständnisvoll und freundlich – aber es sei ein exorbitanter Aufwand. „Wir verkaufen Koffer und Taschen. Wir sind nicht das Ordnungsamt“, sagt sie.
„Wir sind mit der Kontrolle des Weihnachtsmarktes personell absolut ausgelastet“
Daher hat sie mit dem Stadtmarketing Kontakt aufgenommen. Die Firma gehört zur Stadt und hat unter anderem die Aufgabe, Velbert attraktiver für die Bürgerinnen und Bürger zu machen, das Stadtmarketingorganisiert zum Beispiel den Weihnachtsmarkt. Auch in anderen Städten habe sich das jeweilige Stadtmarketing um die Ausgabe der Bändchen gekümmert, sagt Holten. Sie hat angeregt, dass Geschäfte ähnlich wie Kleve die Bändchen ausgeben. Doch die Stadt sagte ab.
„Wir sind mit der Kontrolle des Weihnachtsmarktes personell absolut ausgelastet“, sagt der Velberter Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. Dort müsse man von Freitag bis Sonntag für jeden Tag Bändchen in verschiedenen Farben bereitstellen. Dieses System auszuweiten auf alle Geschäfte in Velbert, also auch Neviges und Langenberg, sei „einfach nicht leistbar“. Allerdings könnten Menschen die Weihnachtsmark-Bändchen, zumindest am Wochenende, auch für den Einzelhandel nutzen.
Vielleicht müssen bald Bändchen nicht jeden Tag neu ausgestellt werden
Offenbar könnte es für das Stadtmarketing bald schon einfacher werden, Bändchen einzuführen. Marcus Stimler von der IHK Düsseldorf rechnet nämlich damit, dass die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen schon bald eine neue Coronaschutzverordnung verabschiedet. „Es wird gemunkelt, dass die neue Verordnung erlaubt, dass die Bändchen längere Zeit getragen werden können – und nicht wie jetzt jeden Tag neu ausgestellt werden müssen.“ Das verkleinere den Organisationsaufwand für das Stadtmarketing. „Dann wird es schon interessanter die Bändchen zu auszugeben“, sagt Stimler.
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Auch er hält die Bändchen für einigermaßen sicher. Sie zu durchschneiden und wieder zusammenzukleben, sei eine mühevolle Friemelei. Er wolle den Menschen zudem erstmal nichts Böses unterstellen. Er denkt, dass sich die Bändchen im Einzelhandel bald durchsetzen werden. „Ich habe sogar gehört, dass es schon Lieferengpässe bei den Bändchen gibt.“
>> Wer muss 2G in Geschäften kontrollieren
- Laut Coronaschutzverordnung haben die Geschäfte selbst oder Beauftragte die Pflicht, ihre Kundinnen und Kunden nach den 2G-Nachweisen zu fragen. Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Das geht aus Paragraf 4 (6) hervor.
- In Paragraf 4 (6a) ist geregelt, dass Geschäfte die Kontrolle auch vergeben dürfen. Auf dieser Grundlage können Bändchen-Systeme eingeführt werden. Aus dem Absatz geht auch hervor, dass die Bändchen tagesaktuell ausgestellt werden müssten – genau das könnte sich aber nun laut IHK-Mann Marcus Stimler ändern.
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