Sprockhövel. Ab 2026 haben zunächst alle Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In Sprockhövel muss deshalb an den Grundschulen angebaut werden.
Es wird geplant und geprüft, gebaggert und gebaut. Welche heftigen Konsequenzen auf die Städte zukommen, wenn die Politik neue Gesetze auf den Weg bringt, zeigt sich deutlich am Ganztagsförderungsgesetz. Damit haben Grundschulkinder ab 2026 einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung. Für die Stadt Sprockhövel heißt das: Schulen müssen anders organisiert werden und auch bauliche Veränderungen sind nötig.
Bauarbeiten im Sommer in Haßlinghausen
Es betrifft die Grundschulen Haßlinghausen, Gennebreck, Börgersbruch und Hobeuken. An der Grundschule Haßlinghausen müssen sowohl die Küche als auch der Speiseraum erweitert werden. Dazu wurde bereits ein Küchenplanungsbüro beauftragt. Es ist geplant, alle notwendigen Arbeiten wie Durchbruch, Elektro- und Malerarbeiten sowie den Aufbau der neuen Küche in diesem Sommer während der Schulferien vorzunehmen.
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Zeitgleich soll die Betreuung von 8 bis 13 Uhr ins Jugendzentrum Haßlinghausen umziehen. Die ersten Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin des Jugendzentrums wurden bereits geführt. Durch die Erweiterung der Küche können sogar schon nach den Sommerferien 2024 alle Kinder einen Betreuungsplatz erhalten, teilt die Stadt mit.
Multifunktionale Nutzung in Gennebreck
An der Grundschule Gennebreck soll der Kunstraum saniert und renoviert werden, der sich im Kellergeschoss befindet. Der wird dann nach Abschluss der Arbeiten als Betreuungsraum genutzt werden. Die Renovierung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Anschließend muss noch ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden, um die Räume im Keller ebenfalls als Betreuungsraum und -büro nutzen zu können.
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Außerdem sollen alle Räume mit höhenverstellbaren Tischen und Stühlen ausgestattet werden, um sie multifunktional nutzen zu können. An der GGS Gennebreck haben bisher alle Kinder einen Betreuungsplatz erhalten.
Container für den Börgersbruch
Schwieriger ist es an der Grundschule Börgersbruch. Dort fehlt es aufgrund von mehr Klassen, die eingerichtet werden müssen, an Räumen für die Offene Ganztagsschule sowie an Klassen- und Mehrzweckräumen. „Organisatorisch ist der Raumbedarf nicht mehr zu lösen“, erklärt Pressesprecherin Mandana Rasooli Zadehei. Daher muss die GGS Börgersbruch erweitert werden.
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Anspruch auf OGS-Platz
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG vom 2. Oktober 2021) wird die Betreuung rechtlich verankert.
Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Dieser Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab August 2029 soll dann jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Bis dahin gibt es für die Städte baulich und organisatorich noch richtig viel zu tun.
Hier biete sich kurzfristig ein Systembau auf dem Parkplatz der Mathilde-Anneke-Schule an. Die Bauvoranfrage wurde bereits positiv beschieden. Im Augenblick erfolgen Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen. Parallel wird die Ausschreibung für einen Objektplaner vorbereitet.
Aufgrund der steigenden Zügigkeit – mehrere Klassen in einem Jahrgang - ist es notwendig, ab dem Schuljahr 2025/2026 Zwischenlösungen mit Hilfe von Containern zu finden. Betont die Pressesprecherin der Stadt. Auf Dauer soll allerdings ein feststehendes Gebäude in Massivbauweise parallel zum jetzigen OGS-Trakt entstehen.
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Erweiterung in Hobeuken nötig
Auch an der Grundschule Hobeuken fehlt es aufgrund der Klassen, die eingerichtet werden müssen, an OGS-Räumen sowie an Klassen- und Mehrzweckräumen. Auch an dieser Schule ist der Raumbedarf nicht zu lösen. Die Schule muss langfristig erweitert werden.
Die Politik hat deshalb in Zukunft den Bau eines autarken Gebäudes beschlossen. Zurzeit werden die notwendigen Unterlagen zusammengestellt, um eine Bauvoranfrage einreichen zu können. Auch das Planungsrecht wird geprüft, weil hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich wird. Danach kommt die Ausschreibung für die Architekten und Fachplaner. In der Zwischenzeit wird ein Klassenraum für eine multifunktionale Nutzung ausgestattet.
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