Sprockhövel. Ein Sprockhöveler Lehrer pöbelt gegen Kollegen, geht Schüler körperlich an und telefoniert privat im Unterricht. Das hat Konsequenzen.

Er hat sich offenbar viel zu schulden kommen lassen, ein Lehrer der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule. Zum Beispiel Kollegen angepöbelt und er ist Schüler angegangen. Jetzt wehrt er sich.

Der Lehrer (44) der Gesamtschule in Haßlinghausen ist vors Arbeitsgericht gezogen. Er verlangt, dass eine Abmahnung, die ihm Ende November erteilt wurde, aus seiner Personalakte entfernt wird. Darin wird ihm unter anderem vorgeworfen, einer Schülerin ein Stück Kuchen weggegessen zu haben. Inzwischen hat der Pädagoge auch die Kündigung erhalten.

Kollegin bei einer Busfahrt übel beschimpft

Von den mehr als hundert Mitarbeitenden, die an der Sprockhöveler Gesamtschule tätig sind, mögen sich sicher nicht alle. Ein respektvoller Umgang miteinander sollte aber möglich sein. Was von den Schülern erwartet wird, gilt wohl erst recht für die Lehrer. Der Kläger soll sich jedoch am 8. September während einer Busfahrt sehr daneben benommen haben. Im Beisein von Schülern habe er eine Kollegin mit den Worten „Fick dich“ beschimpft und laut in die Runde gefragt: „Ist die bescheuert?“

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Die Beleidigung der Kollegin ist nur eine von fünf behaupteten Pflichtverletzungen, die in der Abmahnung vom 29. November aufgelistet sind und gegen die der Pädagoge jetzt vor dem Arbeitsgericht Hagen vorgeht. Er ist seit 2009 unbeanstandet Lehrer und seit Februar 2017 an der Gesamtschule in Sprockhövel beschäftigt. Dort wird ihm nun schriftlich vorgeworfen, einen Schüler in den Schwitzkasten genommen zu haben. Außerdem habe er öffentlich mit Schülern Zensuren besprochen und während des Unterrichts, also während der Arbeitszeit, mit seinem privaten Handy telefoniert.

Die Sache mit dem Kuchen

Und dann war da noch die Sache mit dem Kuchen. Hatte der Lehrer der Schülerin tatsächlich unerlaubt das Gebäck weggegessen, wie es in der Abmahnung hieß? Nein, argumentierte der Kläger. Die Schülerin habe den Kuchen gar nicht mehr gewollt und, wie es unter Juristen heißt, „den Besitz daran bereits aufgegeben“. Mit anderen Worten: Er wäre im Müll gelandet. Oberregierungsrat Eckstein von der Bezirksregierung Arnsberg, der für das beklagte Land NRW vor dem Arbeitsgericht auftrat, zeigt sich sicher: „Wenn man die Schüler hier als Zeugen vernehmen würde, könnte man alles beweisen. Das wollen wir aber nicht.“ Und er fügt hinzu: „Der Kläger weiß genau, was er getan hat.“

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Dem Lehrer wurde inzwischen, angereichert mit neuen Vorwürfen, gekündigt. Zum 30. September soll er seine Stelle an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule verlieren. Auch dagegen wehrt er sich mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Richter Fabian Wißner regte deshalb an, das Verfahren gegen die Abmahnung „ruhen zu lassen“. Und zwar mit Blick auf das parallellaufende Kündigungsschutzverfahren, das in Kürze ansteht.