Oberhausen. . Hoffnungsschimmer aus dem Landesministerium. IHK könnte helfendes Gutachten erstellen.

Die Diskussion um eine teilweise Öffnung der Sterkrader Fußgängerzone für Kurzzeitparker ist im Stadtteil neu entbrannt. Nachdem Planungsdezernent Peter Klunk erklärt hatte, er werde gerne einen zweiten Versuch unternehmen, dies gegenüber dem Land durchzusetzen, wird die Sterkrader Interessengemeinschaft (Stig) nun einen entsprechenden schriftlichen Antrag einreichen. Dies hat der Vorstand der Stig am Freitagmorgen entschieden. Kaufmann Manfred Assmacher hat zudem die IHK ins Spiel gebracht, die ein helfendes Gutachten zu den wirtschaftlichen Vorteilen einer Zonen-Öffnung erstellen könnte.

Derweil bleibt die Bezirksregierung, die eine Veränderung der Sterkader Innenstadt bewilligen müsste, wage: Man könne keine pauschale Aussage treffen, sagte eine Sprecher aus Düsseldorf. Erst wenn ein konkreter Antrag aus Oberhausen vorliege, sei dieser zu bewerten.

Kaufleute in Sterkrade setzen sich seit einigen Jahren für Kurzzeitparken und eine begrenzte Öffnung an Randbereichen der Fußgängerzone ein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Geschäfte zu steigern. An Fahrt gewonnen hat diese Debatte vor dem Hintergrund der Erweiterung des Bero-Zentrums um 10.000 Quadratmeter und dem spektakulären Centro-Anbau mit 17 000 Quadratmetern zusätzlicher Verkaufsfläche. „Die Lage ist dringender denn je“, sagt Stig-Vorstand Robbie Schlagböhmer. „Wir wollen die Gesprächsbereitschaft bei Stadt und Land nutzen und sind überzeugt, dass gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden kann, das für Kaufleute , Anwohner und Besucher Sinn macht.“

Die Stadt müsste Fördergelder in Millionenhöhe zurückzahlen

Bisher schien allerdings, dass der Plan der Kaufleute nicht umzusetzen sei. Die Stadt müsste selbst bei einer Teilöffnung wohl Fördergelder in Millionenhöhe zurückzahlen, mit denen die Fußgängerzone erst 1996 eingerichtet worden war. Eine Sprecherin des NRW-Ministeriums für Städtebau hatte gegenüber dieser Zeitung allerdings am Donnerstag ein mögliches Schlupfloch ins Gespräch gebracht: Laut eines Erlasses von 2007 könne die noch rund 20 Jahre andauernde Zweckbindung vorzeitig aufgehoben werden, wenn ansässige Kaufleute nachweisen können, dass sie einen wirtschaftlichen Nachteil aus der bestehenden Verkehrssituation haben.

Ein solches Gutachten könnte nun die IHK erstellen: Kaufmann Manfred Assmacher teilte mit, er habe in Funktion seiner IHK-Parlamentsmitgliedschaft bei der Kammer angefragt, dies zu tun. Bereits in der kommenden Woche könnte die IHK über das Gutachten entscheiden. Assmacher: „Es wird nachweisen, dass unsere Forderung berechtigt ist, da ansonsten aufgrund der rasant wachsenden Konkurrenz im Einzelhandel die Zukunftsfähigkeit des Standortes Sterkrade wirtschaftlich nicht mehr gesichert ist.“