Oberhausen. . Stadtverwaltung sieht kaum Chancen für Öffnung der Sterkrader Innenstadt. Sonst drohten Forderungen in Millionenhöhe. Ministerium benennt Schlupfloch.
Nur wenig Hoffnung macht Planungsdezernent Peter Klunk Kaufleuten in der Sterkrader Innenstadt, dass ihrer Forderung nach einer baldigen Öffnung der Fußgängerzone für Kurzzeitparker nachgegeben werden wird.
Die Fußgängerzone war 1996 mit Fördermitteln des Landes NRW eingerichtet worden. Noch bis 2032, so rechnet Klunk vor, dürfe sie nicht ohne Weiteres verändert werden, sonst drohen der Stadt Rückzahlungsforderungen des Landes in Millionenhöhe. „Wir haben vor wenigen Jahren den Anlauf zu einer Veränderung der Fußgängerzone unternommen, das Land hatte dies abgelehnt“, sagt Klunk. Einen zweiten Versuch wolle er gerne unternehmen, wenn die Sterkrader Interessengemeinschaft Stig einen entsprechenden Antrag stellt. „Ich sehe aber wenig Hoffnung auf Erfolg.“
Streit um Anliegeranteil
Denn die Zuschüsse durch das Land NRW waren an die Bedingung gebunden, dass die Bahnhof- und Steinbrinkstraße auch Fußgängerzone bleiben, sie also auch nicht in Teilbereichen fürs Parken oder Fahren geöffnet werden soll. „Das Land fördert keine Parkplätze“, sagt Klunk.
Die Zweckbindung läuft zwar regulär 25 Jahre – doch wegen eines Streits zwischen Land und Kommune um die Kosten lag diese Frist lange Zeit auf Eis. So kam es, dass die Fördermittel für die Fußgängerzone erst vor etwa fünf Jahren abgerechnet wurden. Entsprechend hält die Zweckbindung noch weitere 20 Jahre an, obwohl sie regulär bereits im Jahr 2021 abgelaufen wäre.
Doch gegen eine Öffnung spricht nach Klunks Ansicht noch mehr: Erst vor wenigen Jahren hatte die Verwaltung auf Anregung der Kaufleute ein neues Planungskonzept für Sterkrade unter anderem mit Parkplätzen erstellt, Vertreter der Bezirksregierung, die dies bewilligen müsste, und des Bauministeriums kamen nach Sterkrade. „Man kam zu dem Ergebnis, dass Sterkrade eine gute städtebauliche Entwicklung genommen habe, es dem aber entgegenwirken würde, wenn wir die Fußgängerzone wieder in Teilen öffnen“, so Klunk.
Zudem: „Das komplette Sanierungsziel wäre damit in Frage gestellt und wir müssten sämtliche Gelder zurückzahlen.“ Mehrere Millionen Euro.
Eine Sprecherin des NRW-Bauministeriums weist auf ein Schlupfloch hin, einen Erlass aus dem Jahr 2007: Wenn die Kaufleute nachweisen können, dass es städtebaulich und wirtschaftlich nicht tragbar sei, wenn die Fußgängerzone bleibe, könne eine Ausnahme gemacht werden. Allerdings muss die Bezirksregierung zustimmen – die sich am heutigen Freitag dazu äußern will.
Stadtteilrundgang Sterkrade