Gladbeck.

Jeder hat das schon erlebt: In der Fußgängerzone wird man von Kraftfahrzeugen an die Seite gescheucht – bei weitem nicht nur von anliefernden Lkw. Immer wieder gibt es Beschwerden, bei der Stadt, auch in der WAZ-Redaktion. Die Stadt hat verschärft darauf reagiert – und will es noch strenger tun.

In den vergangenen eineinhalb Jahren wurde der ruhende Verkehr in den Straßen der Fußgängerzone „konsequent und empfindlich“ kontrolliert, um dem Wildwuchs zu begegnen, berichtet Beigeordneter Dr. Thomas Wild. Sage und schreibe 1835 Verwarnungen wurden zwischen Februar 2011 und Juli 2012 von den Politessen und dem kommunalen Ordnungsdienst ausgestellt, rund ein Drittel mehr als im vergleichbar langen Zeitraum davor. Die Verwarnungen fielen mit je 35 € auch deutlich aus. „Wir haben Verbesserungen erreicht, aber noch ist das nicht das Maß aller Dinge“, sagte Wilk im Innenstadtausschuss, der sich auf Antrag von SPD und Grünen über das Thema informieren ließ.

Ordnungsamtsleiter Jürgen Hertling kündigte gegenüber der WAZ an, dass man künftig „noch häufiger reingehen werde“. Zum 1. September sei eine vakante Politessen-Stelle mit zwei neuen Halbtagskräften wieder besetzt worden. Dezernent Wilk wünscht sich ferner eine verstärkte Präsenz der Polizei vor Ort, da die Ordnungsdienste der Stadt nur im ruhenden Verkehr einschreiten dürfen, nicht aber, wenn Autos oder Lkw durch die Fußgängerzone fahren.

Wilk gibt zu, dass es tatsächlich bis vor eineinhalb Jahren ein „übermäßiges illegales Befahren der Fußgängerzone sowie eine großzügige Praxis in Sachen Ausnahmeregelung“ gegeben habe. Dennoch gab er im Ausschuss zu bedenken, dass bei aller Regulierung und Kontrolle das Problem „nie komplett aus der Welt zu kriegen ist“. Aber: „Wir arbeiten an einer stetigen Verbesserung.“

So habe man auch die Praxis der Ausnahmeregelung eingeschränkt. Nur noch in ganz bestimmten Fällen gibt es für Frischeanlieferer, Handwerker, Pflegedienste, Arztanfahrten und Taxen Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Anlieferungszeiten. Um 40 % habe man diese Ausnahmen in den vergangenen eineinhalb Jahren gesenkt, so der Beigeordnete. Gab es 2010 noch 106 Ausnahmen, waren es 2011 nur noch 67. Auch die Ausgabe sogenannter „Handwerker-Parkausweise“ sank im gleichen Zeitraum von 90 auf 70. Wilk: „Wir wollen für die Bürger ein störungsfreies Bewegen in der City, auch das trägt zu Qualitätsstärkung der Innenstadt bei.“

Quasi als „Entgegenkommen“ hat die Stadt die offizielle Anlieferungszeit in der Fußgängerzone ein wenig ausgeweitet. Bis 11 Uhr können Geschäfte, Praxen und Büros für Anlieferungen angefahren werden. Früher ging das nur bis 10.30 Uhr (ab 6 Uhr früh). Abends darf von 18.30 bis 22 Uhr angeliefert werden, samstags von 6 bis 9 Uhr. Insgesamt 45,5 Stunden pro Woche: Ein sehr vertretbares Maß, so Dezernent Wilk.