Oberhausen. . Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht kassiert mit einem nun veröffentlichten Urteil die Abfallgebühren der Städte Duisburg und Oberhausen ein. Ein Konstrukt mit Tochterfirmen sei rechtswidrig, da die Bürger zu hohe Gebühren zahlen müssen. Bereits des Öfteren war diese Praxis beanstandet worden.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Abfallgebühren der Städte Duisburg und Oberhausen für das Jahr 2014 für rechtswidrig erklärt. Mehrere Bürger aus beiden Städten hatten gegen die Gebührenbescheide geklagt. Die Richter aus der Landeshauptstadt gaben den Klägern im gestern zugestellten Urteil Recht.

Erneute Niederlage

Bereits in den vergangenen Jahren war die Bemessung der Abfallgebühren von der Justiz wiederholt beanstandet worden, Müllbescheide für die Jahre 2006 bis 2013 wurden als rechtswidrig eingestuft. Auch nun kassierten Duisburg und Oberhausen eine Niederlage: Zusammen gründeten die Städte zwei Tochtergesellschaften der Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage GmbH (GMVA) in Buschhausen – eine davon erhielt an Stelle der Muttergesellschaft den Auftrag zur Verbrennung der Abfälle. Doch gab diese Tochterfirma den Auftrag ihrerseits wieder an die GMVA GmbH weiter. Eine Praxis, die das Gericht nun als rechtswidrig bewertet hat – denn die Bindung an das Preisrecht, das den Vorrang von Marktpreisen festschreibt, sei dadurch nicht wirksam aufgehoben worden.

MüllgebührenDieses Konstrukt habe dazu geführt, dass „nicht preisrechtkonforme Kosten“ akzeptiert wurden, so das Gericht. Das heißt: die Städte stellten ihren Bürger zu hohe Gebühren in Rechnung, da die Erlöse aus dem Betrieb der GMVA nicht weitergegeben wurden.

Wegen der besonderen Bedeutung ist Berufung gegen die Urteile zugelassen.