Sollte die Stadt Oberhausen in den Musterfällen der Müllgebührenbescheide von 2011 bis 2013 endgültig vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verlieren, dann sollen alle Bürger der Stadt zu viel bezahlte Müllgebühren zurückerhalten. „Das ist unbestritten unser politischer Wille, dass für diese Jahre die zu hoch entrichteten Gebühren erstattet werden“, sagte Wolfgang Große Brömer, SPD-Fraktionschef auf WAZ-Anfrage. Rein rechtlich ist bisher nur geklärt, dass die Stadt für 2013 im Fall des Falles zurückzahlen muss. Das bestätigte die Stadtkämmerei. Da alle Müll-Abgabenbescheide 2013 rechtlich offen gehalten worden sind, werden alle Bürger Rückerstattungen von Geldern für 2013 erhalten. Für das Jahr 2012 fehlt bisher ein politischer Beschluss, dass neben den Klägern auch alle anderen Bürger zu viel gezahlte Gebühren bekommen.
Das Urteil wird bis Frühjahr 2015 erwartet, danach muss ausgerechnet werden, wie hoch die Müllverbrennungskosten und damit die Müllgebühren der letzten Jahre nach dem Maßstab der Richter korrekt gewesen wären. Dann kann die Stadt zwar die von ihr gebildeten Rückstellungen von 23,5 Millionen Euro auszahlen, doch zugleich wird sie gemeinsam mit Duisburg versuchen, das Geld von der GMVA zurückzuholen. „Das wird ein schwieriges Unterfangen“, meint Große Brömer. Denn es bestehe durchaus die Gefahr, dass die GMVA durch die Rückforderungen in Existenznot rutscht.
Vor der Aussage von Große Brömer hat die CDU-Opposition mit Pressemitteilungen weiteren Druck gemacht. Sie fordert darin die Rückzahlung der zu viel gezahlten Gebühren mindestens für die Jahre 2011 bis 2013 – und geht sogar noch darüber hinaus. „Wir fordern zu prüfen, was darüber hinaus noch im Rahmen der Gebührenordnung erstattet werden kann“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU, Christa Müthing. „Schließlich sind hier Menschen abkassiert worden, die auf die Bescheide der Verwaltung vertraut haben. Deshalb müssen wir alles für die Bürger tun, was rechtlich vertretbar ist.“ Laut Müthing besteht nach den diversen Urteilen von verschiedenen Gerichten kein Zweifel mehr darüber, dass die Bürger für 2006 bis 2013 – also über neun Jahre hinweg – viel zu hohe Müllgebühren gezahlt haben.