Oberhausen. Die Stadt Oberhausen hat einen Rechtsstreit um Müllgebühren verloren. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht fand vier Fehler in der Kostenkalkulation für die Abfallverbrennung im Liricher Müllofen. Die Gebühren liegen bis zu 13 Prozent zu hoch. Die Bürger könnten mit Rückerstattung rechnen.

Die Stadt Oberhausen hat auch in den Jahren 2010 bis 2013 von ihren Bürgern viel zu hohe Müllgebühren erhoben. Das geht aus neuen Urteilen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor (Az: 17 K 6526/11 und /12).

Die Richter werteten die Kalkulation der Kosten für die Liricher Müllverbrennungsanlage GMVA als deutlich zu hoch und hoben die Gebührenbescheide auf. In früheren Urteilen hatten die Richter auch die von 2006 bis 2010 kassierten Müllgebühren als rechtswidrig eingestuft. Die danach erfolgte Absenkung der Abfallgebühren der Stadt Oberhausen für die Jahre ab 2011 reicht aber nicht aus.

Einnahmen aus Stromverkauf nicht berücksichtigt

Die Düsseldorfer Richter hatten gleich vier Fehler in der Kostenberechnung für die Müllöfen ausgemacht: Je nach Szenario kalkulierte die Stadt bis zu 13 Prozent zu hohe Entsorgungskosten pro Tonne Hausmüll (2011: 170 Euro).

Nach Auffassung des Gerichts sind erstens die Kosten für die notwendige Größe der Müllöfen, um allen Hausmüll der Städte Oberhausen und Duisburg sicher zu entsorgen, von der GMVA zu hoch veranschlagt worden; zudem sei zweitens der einbezogene kalkulierte Gewinn von 3,5 Prozent des Betriebsvermögens zu üppig ausgefallen; drittens sei die Gesamtkapazität der Müllanlage nach der vor Jahren erfolgten Optimierung der GMVA falsch angegeben worden. Viertens legten die Richter in ihrem Urteil so eindeutig wie kein Gericht zuvor fest, dass die GMVA verpflichtet gewesen wäre, bei der Kostenberechnung der Hausmüllverbrennung für die beteiligten Städte die Einnahmen aus dem Strom- und Fernwärmeverkauf zu berücksichtigen.

Stadt will in Berufung gehen

Das ist nicht geschehen: Obwohl die GMVA erst durch die Verbrennung des Hausmülls als Rohstoff in der Lage ist, Strom und Wärme zu erzeugen und diesen zu verkaufen, wurden die Erlöse daraus nicht den Bürgern der Städte zugute geschrieben. „Dass die Einnahmen aus der Stromerzeugung die Kosten der Müllverbrennung mindern, ist allgemeine Ansicht“, schreiben die Richter. Nur: Die GMVA-Eigentümer, Remondis, Duisburg und Oberhausen, sehen das nicht so.

Oberhausen strebt nun die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster an, bei dem bereits erstinstanzlich gewonnene GMVA-Klagen von Duisburger Bürgern anhängig sind.

„Wir hoffen, dass spätestens bis Frühjahr 2015 diese schwierige Materie geklärt ist und wir endgültig wissen, wo die Reise hingeht“, sagt Rechtsdezernent Frank Motschull. Sollte das Urteil der Düsseldorfer Richter in Münster bestätigt werden, würden alle Oberhausener Bürger zu viel gezahlte Müllgebühren der letzten Jahre zurückerhalten.