Duisburg/Oberhausen. Die Abfallgebühren in Duisburg und Oberhausen für das Jahr 2014 sind rechtswidrig. Damit schwelt der seit Jahren die Gerichte beschäftigende Streit um die Höhe der Bescheide weiter. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil jetzt die Gebührenbescheide aufgehoben.

„Das Urteil ist für uns keine Überraschung.“ Mit diesen Worten kommentierte die Sprecherin der Wirtschaftsbetriebe, Silke Kersken, aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu Abfall-Gebührenbescheiden der Wirtschaftsbetriebe aus diesem Jahr. Die 16. Kammer hat mit Urteilen, die den Beteiligten am Montag zugestellt wurden, mehrere Abfallgebührenbescheide der Städte Duisburg und Oberhausen mit der Begründung aufgehoben, dass es für das Jahr 2014 in beiden Städten an einer wirksamen Abfallgebührensatzung fehle.

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Das gleiche Klageprozedere gegen die Bescheide der Wirtschaftsbetriebe hat bereits 2012 und 2013 stattgefunden. Auch hier urteilte das Verwaltungsgericht gegen die Wirtschaftsbetriebe. Die ersten Klagen aus dem Jahr 2012 liegen in nächster Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster. „Auf dieses Urteil auf Münster warten wir“, so Silke Kersken auf Anfrage.

Weitergabe an Tochtergesellschaften hebt Preisbindung nicht auf

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf führt in seinen aktuellen Urteilen aus, Duisburg und Oberhausen hätten mit Rücksicht auf frühere Beanstandungen ihrer Gebührensätze, die auf der ungenügenden Beachtung preisrechtlicher Vorschriften beruhten, vorsorglich eine Neuorganisation der Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA GmbH) vorgenommen.

MüllgebührenEs wurden zwei Tochtergesellschaften der GMVA GmbH gegründet, deren eine – die GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH & Co KG anstelle der GMVA GmbH den Auftrag zur Verbrennung der Abfälle erhielt. Sie gab den Auftrag ihrerseits an die GMVA GmbH weiter. Dieses Modell halten die Düsseldorfer Richter nicht für statthaft.

Das Gericht entschied, dass hierdurch die Bindung an das Preisrecht nicht wirksam aufgehoben wurde. Wegen der besonderen Bedeutung hat die Kammer die Berufung gegen die Urteile zugelassen.