Oberhausen. Ein 39-jähriger Angeklagter aus Oberhausen hat die Tötung eines Sauffreundes im Januar 2014 vor dem Landgericht Duisburg gestanden. Ein harmloser Streit war eskaliert, schließlich hatte er das 52-jährige Opfer mit einer Hundeleine erdrosselt. Ihm drohen neun bis elf Jahre Haft.
Auf grausame Weise verlor ein 52-jähriger Mann in der Nacht zum 26. Januar in einer Wohnung an der Goebenstraße sein Leben: Ein Saufkumpan legte ihm eine Hundeleine um den Hals, zog so lange zu, bis sich das Opfer nicht mehr regte. Seit dem gestrigen Freitag steht der 39-jährige Oberhausener wegen Totschlags vor dem Landgericht Duisburg. Alkoholmissbrauch und Straftaten charakterisieren das Leben des Angeklagten. Mit 14 habe er „zu saufen begonnen wie eine Sau“, mit 18 die ersten Drogen genommen. So hatte es der Mann nach seiner Festnahme der Polizei geschildert.
Nach seiner letzten Haftentlassung im Dezember 2012 hatte der 39-Jährige keinen festen Wohnsitz mehr, schlief mal bei seiner Schwester, mal bei Bekannten. Er habe gerne am Hauptbahnhof gesessen und „Bierchen getrunken“, erzählt der Mann im grünen Trainingsanzug mit dem kurz geschnittenen Vollbart. Dabei habe er im Dezember 2013 auch das spätere Opfer kennen gelernt. „Wir haben über Gott und die Welt gequatscht.“
Wodka und Bier getrunken
So auch am Abend vor der Tat. Ein dritter Mann sei dazu gekommen. Es wurde reichlich Wodka und Bier getrunken. „Dann wurde es draußen zu kalt.“ Gegen 22 Uhr verzog man sich in eine nahe gelegene Wohnung, in der der Angeklagte für einige Tage untergekommen war. Man habe weiter Bier getrunken und Mau-Mau gespielt, berichtet der 39-Jährige. Der dritte Mann sei irgendwann eingeschlafen. Er und das Opfer hätten einen Film angesehen. „Irgendwann gab es dann Streit. Ich weiß nicht mehr, worum es dabei ging.“ Er könne sich erinnern, dass man sich wechselseitig geschubst habe. „Dann bin ich ausgerastet. Ich habe irgendwie nur noch die Hundeleine gesehen.“ Er sei aufgestanden, habe die Leine, die an der Wand hing, in die Hand genommen.
Und was dann passiert sei? „Um den Hals gelegt und zugezogen“, so die tonlose Antwort Richtung Gericht. Nach der Tat habe er einige Stunden einfach nur da gesessen. Schließlich habe er selbst mehrfach bei der Polizei angerufen und die Tat gestanden. Allerdings bat sich der 39-Jährige Zeit aus. Er wolle sich erst am Abend stellen, kündigte er der Polizei an. „Ich wollte noch Zeit haben, um Dinge zu regeln.“
Verständigung wurde protokolliert.
Am Nachmittag wurde er festgenommen, als er auf dem Weg zu seiner Schwester war. Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage Ende Oktober geplant.
Der Rahmen für das Urteil wurde aber bereits nach der Anklageverlesung gesteckt: Nach einstündigen Gesprächen außerhalb der Hauptverhandlung wurde eine sogenannte Verständigung protokolliert. Danach drohen dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses – das prompt abgelegt wurde – mindestens neun und höchstens elf Jahre Gefängnis. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Mann einen Teil der Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen muss. Das letzte Wort hat hier aber der Gutachter. Solche Maßnahmen dürfen nicht in einer Verständigung abgesprochen werden.