Oberhausen. . Die Anklage wirft zwei Männern erpresserischen Menschenraub, versuchte schwere räuberische Erpressung und Körperverletzung vor: Mit einem Fall, der einem schlechten Krimi entstammen könnte, hat es seit Dienstag das Landgericht Duisburg zu tun.
Mit einem Fall, der einem schlechten Krimi entstammen könnte, hat es seit gestern das Landgericht Duisburg zu tun. Weil ein junger Serbe seine privaten Schulden nicht pünktlich bezahlte, sollen zwei Türken aus Mülheim ihn am 19. Juli 2012 festgehalten und mit dem Tode bedroht haben. Auch die Oberhausener Freundin soll angerufen worden sein: Sie solle Geld und Kreditkarten besorgen, sonst sterbe ihr Freund. Pech nur, dass die Angeklagten, die kein Serbisch verstehen, die beiden jungen Leute miteinander am Telefon reden ließen.
Die Anklage wirft den beiden 43 Jahre alten Männern erpresserischen Menschenraub, versuchte schwere räuberische Erpressung und Körperverletzung vor. 250 Euro hatte der 19-Jährige sich geliehen, das Geld aber nicht vereinbarungsgemäß am Tattag gezahlt. Laut Anklage sollen ihn die beiden Männer deshalb in eine Wohnung an der Aktienstraße bestellt haben.
Mit einem Hammer bedroht
Dort soll der 19-Jährige zunächst einmal verprügelt und mit einem Hammer bedroht worden sein. Er solle Kreditkarten beschaffen, sollen die Angeklagten gefordert haben. Dann sollen sie auch die Freundin des unfreiwilligen Gastes kontaktiert haben: 1000 Euro und Kreditkarten wurden gefordert, sonst würde man die Geisel töten.
Die clevere junge Oberhausenerin soll darauf bestanden haben, selbst mit ihrem Freund zu sprechen. Diese Gelegenheit soll das Paar genutzt haben, um sich auf Serbisch zu verständigen. Bei der geplanten Geldübergabe in der Mülheimer Innenstadt wartete die Polizei schon auf den einen Angeklagten. Der andere wurde in der Wohnung an der Aktienstraße festgenommen, der bedrohte 19-Jährige befreit.
Besonders weit kam das Verfahren gestern nicht voran. Die Juristen konferierten lange Zeit außerhalb der Hauptverhandlung, um eine Absprache zu erzielen, die den Angeklagten für den Fall eines glaubhaften Geständnisses vergleichsweise milde Strafen zusichern könnte. Das Resultat soll am nächsten Verhandlungstag in zwei Wochen präsentiert werden.