Oberhausen. Das hiesige Jugendamt berät Familien über Hilfsangebote bei Überforderung, Erziehungsfragen & Co. Eine Fremdunterbringung kommt nur bei akuter Kindeswohlgefährdung, beispielsweise durch Misshandlungen, infrage.

Sie beraten Eltern mit Erziehungsfragen, sie organisieren alltagspraktische Hilfen oder fördern Kinder in ihrer Entwicklung: Die Mitarbeiter des Jugendamtes bieten Familien mit Problemen vielfältige Unterstützungsmaßen an. Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie ist dabei das letzte Mittel, nämlich dann, wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist: „Wir versuchen im Vorfeld alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit der Verbleib in der Familie ermöglicht wird“, sagt Klaus Gohlke, Leiter der städtischen Bereiche Jugend und Bildung.

„Bei unserer Arbeit setzen wir auf Prävention, denn je früher ein Problem erkannt wird, desto niederschwelliger sind die Unterstützungsmaßnahmen und der Erfolg ist umso besser“, so Gohlke. Das fängt schon während der Schwangerschaft an: „Viele Eltern bringen die einfachsten Kompetenzen nicht mit. In Hebammenkursen wird ihnen frühzeitig der richtige Umgang gezeigt.“ Auch die Schulsozialarbeiter spielen eine wichtige Rolle: „Wenn Kinder gemobbt werden oder in der Schule nicht richtig mitkommen, können sie sich ihnen anvertrauen.“

Manchmal reicht Reden schon aus

Häufig suchen die Familien selbst Rat beim Jugendamt: „Sie haben erkannt, dass sie Hilfe brauchen, sei es aufgrund von Überforderung, weil das Kind durch eine Behinderung eine besondere Anforderung darstellt oder Auffälligkeiten, weil sich die Eltern getrennt haben“, so Gohlke. Auch Kinderärzte, Nachbarn oder Verwandte wenden sich an die Mitarbeiter.

Wird dem Jugendamt ein solcher Hinweis mitgeteilt, wird mit der Familie Kontakt aufgenommen und die Aussage vor Ort überprüft. „Die Reaktionen sind recht unterschiedlich, sie reichen von Überraschung, Erleichterung bis hin zu Ablehnung – da ist alles dabei“, schildert Björn Ladeur, kommissarischer Fachbereichsleiter für erzieherische Jugendhilfe, seine Erfahrungen. Die Sozialarbeiter entscheiden dann, ob im Haushalt eine Unterstützung nötig ist: „Das kann ein Erziehungsbeistand, ein Familienhelfer oder eine Haushaltshilfe sein. Manchmal reicht es auch schon, sich zusammenzusetzen und über die Probleme zu sprechen“, so Ladeur. Mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit nehme die Beratung von Familien ein, um ihnen mögliche Hilfen aufzuzeigen.

24-stündiger Bereitschaftsdienst

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Ist allerdings das Kindeswohl akut gefährdet, beispielsweise durch Misshandlungen, ist eine Fremdunterbringung unvermeidlich: „Da hat der Kinder- und Jugendschutz Vorrang. Allerdings steht auch hier die Arbeit mit den Familien im Mittelpunkt, damit für das Kind eine Rückführung möglich ist“, sagt Gohlke. Voraussetzung dafür ist, dass „die Familien offen für das Jugendamt sind und auch mit uns arbeiten.“

Um auf solche Notfälle sofort reagieren zu können, hat das Jugendamt einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst eingerichtet: Bei entsprechenden Hinweisen schließen sich die Mitarbeiter kurz und fahren, wenn unverzüglich Handlungsbedarf besteht, sofort zu den Familien raus.