Oberhausen. . Die Kosten für eine Schulbegleitung von Carolin Schick werden nicht übernommen. Das 14-jährige, geistig behinderte Mädchen besucht eine Regelschule, eine Integrationshelferin begleitet sie. Bisher hat die Stadt Oberhausen dies finanziert, nun nicht mehr. Die Eltern legten Widerspruch ein, der jetzt abgewiesen wurde.

Andrea Schick und Karl Aldenhoff haben in diesen Tagen Post vom Amt erhalten. Die Eltern der 14-jährigen Carolin hatten sich per Widerspruch dagegen gewehrt, dass das Rathaus die Kostenübernahme für eine Schulbegleitung für ihre behinderte Tochter (Down-Syndrom) gestrichen hat.

Das Mädchen besucht die integrative achte Klasse der Albert-Schweitzer-Hauptschule. Bisher finanzierte die Kommune eine Integrationshelferin, die Carolin im Schulalltag hilft. Nach den Sommerferien mussten die Eltern in die eigene Tasche greifen, um die Helferin, die bei der Lebenshilfe angestellt ist, zu bezahlen.

Stadt ist überzeugt, sachgerecht entschieden zu haben

Dabei bleibt es wohl erstmal, denn die zuständige Stelle hat den Widerspruch der Eltern nun als unbegründet zurückgewiesen. Nach diesem Bescheid steht den Eltern jetzt der Klageweg offen. „Die Verwaltung ist weiterhin fest davon überzeugt, eine sachgerechte Entscheidung getroffen zu haben“, heißt es in einer Stellungnahme von Sozialdezernentin Elke Münich. Sie betont, dass es sich nicht um eine Sparmaßnahme handele.

Die Behörde bleibt bei der Argumentation, dass ein Hilfebedarf außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Aufgaben bei Carolin nicht vorliegt. Soll heißen: Das geistig behinderte Mädchen braucht zwar Unterstützung in den schulischen Belangen, aber dafür ist die Schule, sind die Lehrer zuständig. Der Sozialhilfeträger müsse eine Schulbegleitung nur finanzieren, „wenn ohne diese eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich wäre“, schreibt die Sozialdezernentin. Das sei bei Carolin nicht der Fall, das sei bei mehrmaligen Hospitationen festgestellt worden.

"Pooling"-Betreuung nicht zwingend durch Begleitassistenz

Angesprochen auf das Gutachten der Amtsärztin, die eine punktuelle, bedarfsorientierte Begleitung und Unterstützung über den ganzen Schultag beschreibt, erläutert Elke Münich den Unterschied zwischen Einzelbetreuung (die die Amtsärztin nicht für notwendig hält) und einer „Pooling“-Betreuung, bei der mehrere Kinder von einer Assistenzkraft begleitet würden. Aber eine solche Unterstützung müsse „nicht zwingend“ durch eine Begleitassistenz erfolgen, im Falle von Carolin könnte dies anders gelöst werden. Zielsetzung sei bei der 14-jährigen Schülerin die Verselbstständigung.

Vater Karl Aldenhoff hatte eindringlich geschildert, warum aus seiner Sicht schon bei Alltagsdingen wie dem Toilettengang eine Integrationshelferin nötig sei. Und er befürchtet einen Leistungsabfall bei seiner unbegleiteten Tochter. Es sei nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers, dass Schüler bessere Leistungen erzielen, so Münich, „Wenn dem so wäre, müssten allen – auch nicht behinderten – Schülern mit schulischen Defiziten Schulbegleitungen zur Verbesserung ihrer Leistungen finanziert werden.“