Oberhausen. . Carolin Schick ist geistig behindert, besucht aber trotzdem eine Regelschule. Als eine der ersten in Oberhausen mit Down Syndrom. Derzeit geht die 14-Jährige in die achte Klasse. Die Stadt will nun die Schulbegleiterin für Carolin nicht mehr bezahlen, trotz einer Empfehlung der Amtsärztin.

Carolin Schick ist eine Vorreiterin. Das geistig behinderte Mädchen (Down-Syndrom) besucht seit dem ersten Schuljahr die integrative Klasse einer Regelschule. Die 14-Jährige geht in die achte Klasse der Albert-Schweitzer-Hauptschule, die gemeinsamen Unterricht anbietet. All die Jahre hat eine Integrationshelferin die Schülerin im Schulalltag begleitet, eine elementare Hilfe, die Carolins Teilnahme am Regel-Unterricht ermöglichte.

Das städtische Amt für Eingliederungshilfe hat die Kosten dafür bisher übernommen, für das abgelaufene Schuljahr allerdings nicht in voller Höhe. Und nun will es gar nicht mehr zahlen.

Hypothek aufnehmen

Carolins Eltern, Andrea Schick und Karl Aldenhoff, sind verzweifelt. Aus vielen Gründen „ist die Integrationshelferin unverzichtbar“, sagt Aldenhoff. Die Eltern finanzieren die Begleitung für Carolin jetzt aus eigener Tasche, 2500 Euro im Monat muss die Osterfelder Familie dafür berappen. „Das Geld haben wir nicht flüssig, wir werden wohl eine Hypothek auf unser Haus aufnehmen müssen“, meint der 55-Jährige, der wie seine Frau (54) berufstätig ist. Gegen den Ablehnungsbescheid der Behörde haben die Eltern Widerspruch eingelegt, sie würden auch klagen. „Für uns ist das existenziell.“

Das Rathaus ist nicht mehr bereit, die Kosten für die Integrationshelferin zu tragen, weil die Unterstützung, die Carolin in der Schule benötige, Aufgabe der Lehrer sei. Nach eingehender Prüfung könne ein Hilfsbedarf, eine Begleitung „außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Aufgaben von hier aus nicht erkannt werden“, heißt es in dem Bescheid. Obwohl sowohl der zuständige Sonderpädagoge – der übrigens acht von 28 Stunden in der Woche in Carolins Klasse ist – als auch die Amtsärztin den durchgängigen Einsatz einer Integrationshelferin befürwortet und ausführlich begründet haben.

Förderschule ist keine Alternative

„Wir hätten nie gedacht, dass es so gut für Carolin an einer Regelschule läuft. Aber es ist super, durch die Schulbegleitung hat sie sich toll entwickelt, bringt tolle Leistungen. Aber nur, weil die Bedingungen bisher stimmen“, betont Karl Aldenhoff. Eine Förderschule ist für die Familie keine Alternative. „Caro ist ganz eindeutig da, wo sie ist, richtig“, sagt der Vater. Seine Tochter habe Schreiben und Lesen gelernt – das ist nicht üblich für Kinder mit Down-Syndrom. Sie nimmt an Fächern wie Deutsch, Englisch, Geschichte und Bio teil: „Das gibt es doch an einer Förderschule gar nicht.“

Der Stadt gehe es nicht um Carolin, meint Karl Aldenhoff bitter und spricht von jahrelangen Schwierigkeiten. „Das Amt hat von Anfang an nach einer Möglichkeit gesucht, Kosten zu sparen.“ Die Behinderung seiner Tochter sei kein Problem, „was uns schlaflose Nächte bereitet, ist die Verwaltung.“

Eine notwendige Krücke

Die Integrationshelferin sei für seine Tochter das, was ein Rollstuhl oder eine Krücke für einen gehbehinderten Menschen sei, erklärt Vater Karl Aldenhoff. In allen 28 Regelschulstunden ist die Frau, die bei der Lebenshilfe angestellt ist, bei Carolin.

Sie hilft der 14-Jährigen, indem sie zum Beispiel Unterrichtsinhalte protokolliert oder Tafelabschriften übernimmt, was Carolin in der Stunde selbst nicht schafft, weil ihr Lern- und Arbeitstempo langsamer ist. Aber zu Hause könne sie die Sachen nacharbeiten. Zudem ermutigt die Begleiterin das Mädchen und hält es zum Arbeiten an. „Carolin benötigt vor allem in unstrukturierten Situationen die Unterstützung durch die Integrationshelferin. Zu Pausenbeginn muss sie z.B. häufig daran erinnert werden ihre Jacke anzuziehen, ihr Pausenbrot mitzunehmen und die Toilette aufzusuchen“, schreibt der Sonderpädagoge, der in Carolins Klasse acht Stunden tätig ist.

Der Vater bringt ein anderes Beispiel, warum die Integrationhelferin vonnöten ist und eben nicht die Lehrer deren Aufgaben übernehmen können: Seine Tochter fahre selbstständig mit dem Linienbus zur Schule, „falls sie dort nicht ankommt, ruft mich die Integrationshelferin sofort an“, das gehe sonst im Schulalltag unter. Die Helferin springe auch ein, wenn Stunden ausfielen, „das ist nicht selten“.