Oberhausen. Nach der Verschärfung der Regelung für die Umweltzone am 1. Juli hat der Ordnungsdienst der Stadt Oberhausen bereits 378 Fahrzeuge mit fehlender oder falscher Plakette erwischt. Ausnahmen gelten aber zum Beispiel für Oldtimer und Dieselfahrzeuge, für die es keine Nachrüstsysteme gibt.

Seit dem 1. Juli dieses Jahres sind nicht nur für Autos mit roter, sondern auch für die mit einer gelben Umweltplakette weite Teile des Stadtgebietes gesperrt. Mit der Verschärfung der Umweltzonenregelung stieg die Anzahl der Bußgeldbescheide wegen des Fehlens einer Umweltplakette.

Bis zum 31. Juli erließen die städtischen Ordnungshüter bereits 378 Bescheide gegen Umweltzonensünder. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 waren es nur 153. Der Verkehrsdienst der Polizei stellte in diesem Jahr 31 Verstöße fest, darunter waren auch einige, die mit gefälschter Plakette auf Oberhausens Straßen unterwegs waren.

Beleg vom Sachverständigen

Wessen Fahrzeug zu viel Feinstaub in die Umwelt pustet, der muss seit dem 1. Mai 80 Euro (zuzüglich 28,50 Verfahrenskosten) bezahlen. Bis 30. April waren es 40 Euro (plus 28,50 Euro Verfahrenskosten). Allerdings: Seit Mai 2014 entfällt die Eintragung mit einem Punkt in die Flensburger Verkehrssünderdatei.

Der Bereich Ordnungswidrigkeiten der Stadt weist darauf hin, dass die Umweltplakette an der Frontscheibe eines Wagens befestigt sein muss, wenn man in eine Umweltzone fährt. Auch wer mit einem „plakettenfähigen“ Fahrzeug ohne eine solche Umweltplakette in einer Umweltzone unterwegs ist, begehe eine Ordnungswidrigkeit.

Ausnahmen beantragen

Für bestimmte Fahrzeuge können allerdings Ausnahmegenehmigungen von dieser Kennzeichnungspflicht beantragt werden: Dazu gehören unter anderem land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Oldtimer, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.

Eine Ausnahme gilt generell auch für Dieselfahrzeuge, für die es keine geeigneten Nachrüstungssysteme gibt. Wichtig bei nicht umrüstbaren Fahrzeugen: Der Wagen ist vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen. Hinzu kommt: Ein Sachverständiger hat diese Nicht-Nachrüstbarkeit zu bescheinigen. Das entsprechende Schreiben muss der Fahrer dabeihaben und beim Parken gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist ohne zeitliche Befristung gültig.

Ein weiterer Grund für eine Ausnahme ist, wenn der Kauf eines neuen Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Für Privatpersonen gibt es dafür Einkommensgrenzen, sagt die Stadt.

Die Zahl der Ausnahmen

Bis Ende August erhielten insgesamt 32 Privatpersonen und 228 Gewerbetreibende eine Ausnahmegenehmigung. Einer Vielzahl von Fahrzeughaltern sei zudem erklärt worden, warum es für ihr Fahrzeug keine Ausnahme gebe, teilt die Stadt mit.

Zum 1. Januar waren 751 Fahrzeuge mit einer roten Plakette, 5720 Fahrzeuge mit einer gelben und 100 371 mit einer grünen Umweltplakette in Oberhausen zugelassen. In Alstaden, Alt-Oberhausen, Lirich, Buschhausen, Schwarze Heide, Sterkrade-Mitte und in weiten Teilen Osterfelds dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette unterwegs sein. Anders verhält es sich im Oberhausener Norden.