Oberhausen.. Die Umweltzone Ruhrgebiet wird am 1. Juli verschärft. Die Industrie- und Handelskammer kritisiert die hohen Umrüstkosten für Unternehmen. Ausnahmegenehmigungen können weiterhin beantragt werden, teilt die Stadt mit.

Ab dem 1. Juli dürfen Fahrzeuge, die keine grüne Plakette besitzen, große Teile des Oberhausener Stadtgebiets nicht mehr befahren. Denn dann tritt die nächste Stufe der Umweltzone Ruhrgebiet, welche fast den gesamten Süden der Stadt umfasst, in Kraft. Betroffen sind nach Angaben der Stadtverwaltung in Oberhausen rund 6000 Fahrzeuge mit einer gelben Plakette. Wer dennoch in diesem Bereich unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisiert die hohen Umrüstkosten für Unternehmen.

Probleme bei Unternehmen

„Diese Regelung trifft vor allem kleine Unternehmen und die mit niedriger Fahrleistung. Hier müssen unnötig Kosten geschultert werden, die diese Betriebe belasten“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerald Püchel. Denn nach einer Statistik des Kraftfahrtbundesamts weisen in Oberhausen weiterhin 31 Prozent der Nutzfahrzeuge keine entsprechende Kennzeichnung auf, in absoluten Zahlen sind das rund 1600.

Der Großteil der Unternehmen habe zwar seinen Fuhrpark bereits umgestellt. Nach einer aktuellen Umfrage der IHK läuft es jedoch nicht für alle Betriebe reibungslos. So bedeute die erneute Verschärfung der Umweltzone für 14 Prozent der Betriebe immer noch außerplanmäßige Kosten wegen Neuanschaffungen. Ebenfalls zusätzlicher Aufwand entstand den Unternehmen durch die Nachrüstung ihrer Fahrzeuge.

155 Ausnahmegenehmigungen

Auf diese Möglichkeit weist auch die Stadt Oberhausen hin. „Bisher wurden in diesem Jahr 155 Ausnahmegenehmigungen für gewerblich genutzte Fahrzeuge ausgestellt, 23 für Privat-Fahrzeuge“, berichtet Stadtsprecher Uwe Spee auf NRZ-Anfrage. Es sei weiterhin möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Dazu muss das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den Halter zugelassen und eine Nachrüstung eines Dieselruß-Partikelfilters nicht möglich sein.

Die Nicht-Nachrüstbarkeit muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt werden. Außerdem muss ein triftiger Grund für das Befahren der Umweltzone vorliegen. Gründe wären, so die Stadtverwaltung, Fahrten für notwendige Arztbesuche oder zur Belieferung von Baustellen oder Fahrten von Berufspendlern, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die Ausnahmegenehmigungen können bei der Stadt beantragt werden.