Oberhausen. . Beim Verbrennen des kommunalen Abfalls in der Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage GMVA entsteht Energie. Erlöse daraus darf der Müllofen behalten. Das kritisieren Gebührenexperten scharf. Sie fordern: Einnahmen aus dem Verkauf von Fernwärme und Strom müssen Verbrennungspreise reduzieren.

Mit der neuen Rechtskonstruktion für die Liricher Müllverbrennungsanlage GMVA, genehmigt von den Räten der Städte Oberhausen und Duisburg, kehrt immer noch keine Ruhe bei dem heiklen Thema ein. Zwar sinkt damit der Müllpreis von 175 Euro auf 160 Euro – doch dieser Preis gilt bei Fachleuten immer noch als zu hoch. Maßstab dabei ist das öffentliche Preisrecht, das allerdings durch die neue Rechtskonstruktion ab 2014 für die GMVA bei ihrer Preiskalkulation für die Verbrennung des Hausmülls der Bürger nicht mehr gilt.

Richter monieren Kalkulation

Doch die GMVA-Kritiker lassen nicht locker. Was sie besonders ärgert: Durch das neue Rechtsgeflecht wird die derzeitige Praxis der GMVA abgesichert, dass der Müllofen die Einnahmen durch den Verkauf von Fernwärme und Strom, die bei der Verbrennung des Hausmülls entstehen, auch weiterhin einbehalten darf. Die Erlöse senken die den Gebührenzahlern berechneten Kosten für Müllverbrennung nicht.

Genau dies hatten Düsseldorfer Verwaltungsrichter moniert – und als nicht vereinbar mit dem Preisrecht eingestuft. „Man muss fair sein und sollte die Einnahmen aus dem Energieverkauf mit den Verbrennungskosten verrechnen. Man kann sich doch nicht nur die Rosinen heraussuchen“, meint Jochen Schütz, Leiter des Eigentümervereins „Haus und Grund“ in Oberhausen.

Während Schütz mit seinen Kollegen noch überlegt, ob er 2014 gegen die neuen Kalkulationsbedingungen klagen lassen soll, ist sein Duisburger Kollege Georg Jachmich fest entschlossen, auch im nächsten Jahr gegen die neuen Gebührenbescheide vorzugehen. Schon in diesem Jahr betreute „Haus und Grund Duisburg“ 380 Klagen der Bürger gegen die Duisburger Müllbescheide. „Die neue Rechtskonstruktion ist für mich ein Umgehungsgeschäft, das das geltende öffentliche Preisrecht aushebelt.“

"Das gewinnen wir dort ganz klar"

Bei der Verbrennungspreiskalkulation der GMVA sieht Jachmich 24 Fehler, darunter die fehlende Verrechnung der Energieerlöse. „Dem Verwaltungsgericht Düsseldorf reichten vier der 24 Fehler, um im Urteil zum Schluss zu kommen, dass die Berechnung fehlerhaft ist.“ Das Urteil ist zwar zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen, doch Jachmich ist überzeugt: „Das gewinnen wir dort ganz klar.“ Doch das kann noch dauern.

Auch der Bund der Steuerzahler NRW beobachtet das Gebaren rund um die Oberhausener Müllanlage mit Argusaugen. „Die Verbrennungspreise für die Bürger gehen nicht so stark zurück wie es eigentlich sein müsste. Die Erlöse aus dem Energieverkauf sind ein gutes Geschäft und sollten den Gebührenzahlern zugute kommen“, sagt Gebührenfachmann Hartmut Schledorn.

An dem neuen Rechtsgeflecht kritisiert er auch, dass damit die Prüfpflicht der Städte zur Preiskalkulation eingeschränkt wurde.