Oberhausen. Die Stadt Oberhausen hat die Verträge mit den sozialen Hilfsorganisationen in der Stadt gekündigt, die ihnen eine stattliche Anzahl an Rettungsfahrten übertrugen. Jetzt bangen die Sozialverbände um eine wichtige Einnahmequelle.
Die Oberhausener Hilfsorganisationen Arbeiter Samariterbund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter und Malteser fürchten, ab 2015 keine Krankentransporte in der Stadt mehr durchführen zu können. Der Grund: Das Rathaus hat die Verträge zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Die Leistungen sollen nun europaweit ausgeschrieben werden.
Die Sozialorganisationen sehen nun die Gefahr, dass sie dabei von Privatanbietern unterboten werden. Auf Antrag der CDU wird sich am heutigen Donnerstag der Umweltausschuss mit dem Thema beschäftigen.
Seit 20 Jahren übernehmen die Verbände rund 60 Prozent der Transporte in der Stadt – insgesamt sind es rund 17 000 Fahrten im Jahr. Den Rest bewältigt die städtische Feuerwehr. Laut Ratsbeschluss vom März 2011 sollte geprüft werden, dass die Wohlfahrtsverbände nach und nach sogar alle Krankentransportfahrten übernehmen. Doch dazu kam es bislang nicht.
Zur Kündigung verpflichtet?
Für die im Juni dieses Jahres erfolgte Kündigung zum Jahresende und die europaweite Neuausschreibung nennt die Stadt mehrere Gründe: So hätten sich etwa mit dem Wegfall des Zivildienstes wesentliche Bestandteile des Vertrags geändert. Außerdem sei eine Ausschreibung spätestens nach zehn Jahren Vertragslaufzeit verpflichtend. „Wir mussten also kündigen. Und das wussten die Hilfsorganisationen seit anderthalb Jahren“, sagt Oberhausens Rechtsdezernent Frank Motschull. In anderen Städten sei diese Vorgehensweise gang und gäbe. Die Kritik der Sozialverbände, die Kündigung sei ohne Ratsbeschluss erfolgt, will das Rathaus auch nicht gelten lassen: Dies obliege allein dem Dezernenten.
Im Gegensatz zu Motschull sehen ASB, DRK, Johanniter und Malteser keine rechtliche Verpflichtung zu einer Kündigung und Neuausschreibung. Sie weisen auf vom EU-Parlaments beschlossene Richtlinien hin, dass für Krankentransporte, bei denen eine medizinische Leistung im Krankenwagen vorgenommen wird, keine Ausschreibungspflicht gelte, wenn sie von Organisationen ohne Erwerbszweck durchgeführt würden. 2015 werde diese Regelung der deutsche Gesetzgeber übernehmen.
Sorge um Verlust von Ehrenämtlern
Sollten sie keine Transporte mehr durchführen, befürchten die Hilfsorganisationen auch, dass ihnen langfristig Ehrenämtler verloren gehen – mit negativen Folgen für den Sanitäts- und Rettungsdienst. Eine Ausschreibung leiste zudem Lohndumping Vorschub.
Motschull betont, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität der Leistung bei einer Neuvergabe berücksichtigt werde.
Für den Sprecher der CDU-Fraktion im Umweltausschuss, Frank Bandel, ist der gesamte Vorgang „typisch für die Handlungsweise des Dezernenten und der sozialdemokratisch dominierten Verwaltung“. Es fehle „wieder einmal an jeglicher Transparenz“. Weder die Betroffenen noch die Öffentlichkeit und auch nicht die Politik seien ausreichend mit einbezogen worden.