Oberhausen. Wer ein Tier kauft, bekommt nun ein Infoblatt mit Hinweisen zur Haltung und Pflege dazu. So will es das neue Tierschutzgesetz, das seit dem 1. August in Kraft ist. Für Zoohändler bedeutet das unter anderem höhere Kosten.

Beipackzettel und Gebrauchsanweisungen kennen wir ja von elektronischen Geräten oder Medikamenten. Doch wer sich nun ein Tier anschafft, bekommt nun ebenfalls ein Infoblättchen, auf dem Wissenswertes zu Futter, Pflege und Haltung steht. So will es das neue Tierschutzgesetz, das seit dem 1. August in Kraft ist. Michael Teng, einer der Inhaber der Zoowelt Kersting, findet das neue Gesetz prinzipiell sinnvoll, aber wie so oft steckt es in den Kinderschuhen – und auf den Tierhändler kommen zusätzliche Kosten zu.

275 verschiedene Arten Fische schwimmen in den Aquarien von Michael und Björn Teng. 275 Arten, die eigentlich alle eine eigene Gebrauchsanweisung bräuchten. Gibt es aber nicht, zumindest nicht bei dem Anbieter, von dem er die Infoblätter bezieht. Die Riesen-Süßwassernadel, eine Verwandte des Seepferdchens, zum Beispiel muss derzeit noch ohne spezifische Info auskommen. Hier gibt es höchstens einen Gesamtüberblick über die Art.

Eineinhalb Stunden Beratung

Auch für den giftigen Froschkopffisch gibt es keinen Zettel. Aber, sagt Zoohändler und Aquaristik-Experte Michael Teng, diesen Fisch würde er eh nicht jedem verkaufen. Dafür sind ausführliche Beratungsgespräche nötig, für Anfänger oder unter 18-Jährige wäre dieser Fisch erst recht nicht passend. „Bei uns bekommt jemand noch lange keinen Fisch, der gerne einen hätte“, sagt er.

20 Anträge eingereicht

Auch Hundetrainer sind von dem neuen Tierschutzgesetz betroffen. Für Hundetrainer ist nach Paragraf 11 eine eigene Erlaubnispflicht verankert worden. Problematisch dabei: Es gibt keine einheitliche Ausbildung für Hundetrainer, so dass das Veterinäramt nun prüfen muss, welche Ausbildungen anerkannt werden und welche nicht. Beim Veterinäramt in Oberhausen sind bislang 20 Anträge eingereicht worden.

Wird die Erlaubnis nicht erteilt, darf der Hundetrainer seine Arbeit nicht mehr ausüben oder es muss eine weitere Ausbildung absolvieren. Auch Angelika Fischer von der Hundeschule „Wir2“, Lea Strasding („Ruhrpottschnauzen“) und Marcus Neulen („Hundeschule Wolf & Co.“), die alle in Oberhausen und Umgebung tätig sind haben ihre Anträge eingereicht und warten nun auf ihre Genehmigung. Lea Strasding beispielsweise hat ihre Ausbildung in der Schweiz absolviert, dazu kamen 20 Fortbildungen.

Als Hundetrainerin arbeitet sie nebenberuflich. Würde ihre Ausbildung nicht anerkannt, müsste sie erneut mit 500 Euro Kosten für eine weitere Ausbildung rechnen.

Damit ist Michael Teng bei seinem ersten Kritikpunkt an der neuen Regelung: Für den Fachhandel sind solche Gebrauchsanweisungen für Tiere eigentlich überflüssig, denn sie ersetzen nicht die persönliche Beratung. Und wenn Michael Teng jemanden beraten hat, braucht er eigentlich keinen Zettel mehr. Und so ist auch die Reaktion der Kunden auf das Infoblatt eher gleichgültig. „Ein Beratungsgespräch kann auch schon mal eineinhalb Stunden dauern“, sagt Teng. Ein Zettel hingegen ist in zehn Minuten durchgelesen. Im Fall des „Lebendgebärenden Zahnkarpfens“ zum Beispiel stehen auf dem Blatt Hinweise wie „Die Fische sind sehr schwimmfreudig und halten sich in allen Regionen des Aquariums auf“.

Auflagen müssen kontrolliert werden

Michael Teng hat Sorge, dass in Nicht-Fachgeschäften die Beratung durch die Beipackzettel auf der Strecke bleiben. Tier und Mensch hilft das dann wenig.

Seine weitere Kritik: Die Zettel, die Teng bei einem Anbieter bestellt, kosten rund 260 Euro im Jahr. Hinzu kommen die Kosten für die Hinweiskarten, die unter den Aquarien im Geschäft kleben, auf denen zum Beispiel pH-Wert und Wassertemperatur vermerkt sind. Auch sie sind nun Pflicht. Jetzt wünscht sich Michael Teng nur noch, dass die neuen Auflagen von den Veterinärämtern auch kontrolliert würden, damit die schwarzen Schafe der Branche auffallen und verpflichtet werden, sich ans Tierschutzgesetz zu halten.

Grundsätzlich findet Michael Teng die Veränderung im Tierschutzgesetz gut, „denn es werden häufig viel zu große Fische für viel zu kleine Aquarien verkauft.“ Wer’s nicht weiß: Das gibt es nun zum Nachlesen.