Oberhausen. . Leserin Andrea Mertens ist verärgert: Holt ein Mülheimer ein Tier aus dem Heim, bleibt es zwei Jahre steuerfrei. Für Oberhausener gilt diese Regel jedoch trotz gemeinsamer Institution nicht. Der Steuersatz liegt in Oberhausen bei 156 Euro für den ersten Hund.

WAZ-Leserin Andrea Mertens ärgert sich. Oberhausen und Mülheim teilen sich ein Tierheim. Aber nur in Mülheim werden Menschen, die sich einen Hund aus dem Tierheim holen, für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit. „Die Oberhausener Bürger können doch nicht anders behandelt werden, wenn beide Städte eine gemeinsame Institution betreiben“, findet Mertens.

Stadtsprecher Martin Berger bestätigt die Regelung, dass Oberhausen die Rettung eines Tieres aus dem Tierheim nicht mit einer zeitlich begrenzten Steuerfreiheit belohnt. „Hunde sind ein Luxusgut, da ist es egal, ob sie vom Züchter oder aus dem Tierheim kommen“, sagt Berger. Allerdings nimmt die Stadt, die das Tierheim jährlich mit 180.000 Euro unterstützt, auch keine Sondersteuer für Listenhunde. Das sind Hunde, die per Gesetz als gefährliche oder potenziell gefährliche Tiere angesehen werden. Dazu gehören etwa Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier.

Die Steuersätze liegen in Oberhausen bei 156 Euro für den ersten Hund. Bei zwei Tieren zahlt der Besitzer 216 Euro je Hund und ab jedem weiteren Vierbeiner 252 Euro.

850 Euro für „Listenhunde“

In Mülheim ist dies deutlich anders geregelt. Für Listenhunde müssen Halter in der Nachbarstadt 850 Euro zahlen. Aber: „In den zwei Jahren, die die Halter von der Steuer befreit sind, wenn ihr Tier aus dem Tierheim kommt, können sie mit ihrem Hund für den Verhaltenstest trainieren“, erklärt Marion Niederdorf, die Leiterin den Mülheimer Tierheimes. Für Hunde, die so eine Maulkorbbefreiung erhalten, werden dann nur die üblichen Steuersätze fällig. Das sind für den ersten Hund 160 Euro, für zwei Hunde je 220 Euro pro Tier und ab dem dritten Hund 250 Euro.

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Marion Niederdorf warnt aber, sich den Verhaltenstest nicht allzu leicht vorzustellen. „Auf diese Test müssen sich Hund und Halter sehr gut vorbereiten“, erklärt sie. Die Tierheimleiterin, die selber auch Hundehalterin ist, sieht außerdem in der zweijährigen Steuerbefreiung nur eine schöne Beigabe.

Kleintier als Alternative

„Wer sich einen Hund holt, sollte immer bedenken, wie teuer ein Tier im Unterhalt sein kann“, sagt Niederdorf weiter. Das gilt besonders für den Fall, dass ein Tier erkrankt. Denn die Arztkosten für den Vierbeiner sind längst keine kleinen Beträge mehr: Die Tierheimleiterin rät Haltern, grundsätzlich pro Monat rund 100 Euro für einen mittelgroßen bis großen Hund zurückzulegen, um im Notfall den Tierarzt bezahlen zu können.

Wer also so wenig Geld hat, dass er schon beim Bezahlen der Hundesteuer Probleme bekommt, der sollte sich die Anschaffung eines Tieres gut überlegen, meint Niederdorf. Das Gleiche gelte für Katzen. „Bei Kleintieren sind die Kosten oft geringer“, nennt Niederdorf eine Alternative für Tierliebhaber.