Oberhausen. In der Diskussion um die Verkaufsabwicklung der Grundstücke am Rechenacker durch die Stadttochter OGM weist deren Chef Hartmut Schmidt die Kritik der CDU zurück, man bereichere sich an dem Projekt. In einem Punkt gibt Schmidt aber der CDU Recht.
In der Diskussion um die Verkaufsabwicklung der Grundstücke am Rechenacker durch die Stadttochter OGM weist deren Chef Hartmut Schmidt die Kritik der CDU zurück, man bereichere sich an dem Projekt.
Hintergrund des Ärgers ist eine Gebühr, die die OGM den Käufern der Grundstücke berechnet. „Bei dieser Gebühr handelt es sich nicht um eine Maklercourtage, sondern um eine Verwaltungsgebühr. Denn hier erledigen wir im Auftrag der Stadt Verwaltungsarbeiten“, sagt Schmidt. Dafür erhalte die OGM aber keine Gelder der Stadt. Bezahlen sollen die Vermarktung stattdessen die Käufer der Areale.
Käufer trägt Kosten für Verwaltungsarbeiten
Schmidt plädiert dabei für das Verursacher-Prinzip: „Würde der Grundstücksverkauf wie bisher von der Stadt erledigt, dann müsste der Steuerzahler für die Vermarktungskosten aufkommen. Es ist doch gerechter, wenn der Käufer die Kosten dieser Verwaltungsarbeiten trägt.“
Recht gibt Schmidt der CDU, dass dieser Zusammenhang auf dem Baustellenschild nicht richtig erklärt worden sei: „Dafür entschuldigen wir uns.“ Auf das Bauschild kommt nun der Vermerk, dass beim Verkauf eine Verwaltungsgebühr anfällt.
Dem Vorwurf, die OGM mache mit dem Grundstücksverkauf Gewinne, begegnet Schmidt so: „Wer Projekte entwickeln möchte, der muss auch Gewinne machen.“