Oberhausen. Die große Mehrheit der Wirte und Kneipengänger in Oberhausen hält sich an das Nichtraucherschutzgesetz. Nur relativ wenige Wirte mussten bis zu 200 Euro Bußgeld zahlen, weil sie erwischt wurden, dass Gäste bei ihnen erwischt wurden. Doch trotzdem hat das Gesetz fatale Folgen – für Traditionskneipen.
Die große Mehrheit der Wirte und Kneipengänger in Oberhausen hält sich an das Nichtraucherschutzgesetz. Seit dessen Einführung am 1. Mai 2013 sind beim städtischen Ordnungsamt gerade einmal 70 Beschwerden über qualmverhangene Lokale eingegangen. In 40 Fällen wurden die Verstöße mit einem Strafgeld geahndet.
„Die Übergangszeit ist vorbei, inzwischen gibt es bei Verstößen sofort eine Strafe“, sagt Stadtsprecher Uwe Spee. Angesichts von mehr als 1000 Gastronomiebetrieben in der Stadt sei die Zahl der eingegangenen Beschwerden und der verhängten Strafen aber „vollkommen im Rahmen“.
Keine Extra-Lärmbelästigung
Die immer wieder geäußerte Befürchtung, dass mit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes vor Kneipen und Restaurants wegen der Freiluft-Raucher die Lärmbelastung für Nachbarn zunehme, kann im Rathaus nicht bestätigt werden. Eine deutlich gestiegene Zahl von Beschwerden wegen lärmender Raucher auf den Bürgersteigen sei bislang nicht registriert worden. „Hier und da gibt es Beschwerden. Das ist aber überschaubar“, heißt es bei der Stadt.
Kontrollen des Ordnungsamtes finden auf Zuruf statt. Geht eine Beschwerde ein, werden die Aufseher aktiv. Für eine flächendeckende und regelmäßige Kontrolle des Rauchverbots fehlt der Stadt das Personal. Stichprobenartige Überprüfungen hingegen finden sehr wohl statt.
"Und danach gibt es dann richtig Ärger"
Entdecken die Mitarbeiter des Ordnungsamts einen Laden in dem trotz des Verbots geraucht wird, bekommt der Wirt ein Bußgeld aufgebrummt. Beim ersten Verstoß sind 200 Euro fällig, beim Zweiten sind es schon 400. Wird ein Gastronom zum dritten Mal erwischt, kostet dies 800 Euro. Der vierte Gesetzesverstoß schlägt bereits mit 1600 Euro zu Buche.
„Und danach gibt es dann richtig Ärger“, sagt Spee. Beim fünften Vergehen werde nämlich eine sogenannte „gewerberechtliche Unzuverlässigkeit“ festgestellt.
Immer seltener Beschwerden bei der Verwaltung
Die für den Wirt bittere Folge: die Stadt zieht die Gaststättenerlaubnis ein. Der Laden wird dicht gemacht. Dieser drastische Schritt sei aber stadtweit bislang noch nicht nötig gewesen.
Überhaupt gehen bei der Verwaltung immer seltener Beschwerden ein. „Die Häufigkeit der Meldungen geht extrem zurück“, beobachtet man im Rathaus.
Weniger Betrieb am Tresen
Wurden in der Anfangszeit nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes noch relativ viele Verstöße gemeldet, geschehe dies inzwischen „nur noch tröpfchenweise“.
Doch das Nichtraucherschutzgesetz ist immer wieder Thema an Oberhausens Theken. Im „Uerige Treff“ am Friedensplatz habe die Verbannung der Glimmstängel etwa zu einem Umsatzrückgang geführt, berichtet Wirtin Helga Dehorn. Es gebe weniger Betrieb am Tresen, Stammtischgäste gingen eher heim und das ewige Rein-Raus-Laufen sei der Geselligkeit nicht zuträglich.
"Don´t Smoke"-Partys
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat jüngst 1200 seiner Mitglieder befragt, wie sich das Gesetz bei ihnen auswirke: 81 Prozent der Schank- und Tanzbetriebe verbuchten demnach seit Inkrafttreten des Gesetzes sinkende Umsätze. Auch bei fast jedem zweiten Restaurant sei weniger Geld in der Kasse gelandet. „Die Prognose, Nichtraucher würden in die rauchfreien Kneipen strömen, war eher frommes Wunschdenken als realistisches Szenario“, kritisiert Dehoga-NRW-Chef Klaus Hübenthal.
Anders im Zentrum Altenberg. „Wir haben die Raucher bei uns vorab auf das Gesetz trainiert“, sagt Ingo Stöck. Schon vor Inkrafttreten habe man spezielle „Don’t Smoke“-Partys veranstaltet und Zigaretten von den Tanzflächen verbannt. Lärm von vor die Tür verbannten Rauchern habe erst noch zu Beschwerden geführt. Inzwischen habe sich alles eingespielt.