Was das Nichtraucherschutzgesetz betrifft, scheinen Oberhausens Gastronomen, Internetcafés- und Spielhallenbetreiber sehr gesetzestreu. Was die Aufstellung von Spielgeräten betrifft, stellten Ordnungsdezernent Frank Motschull und zwei seiner Mitarbeiter bei einem stichprobenartigen Rundgang am vergangenen Freitagabend dann doch einige Verstöße fest.

Das Trio hatte sich gegen 21 Uhr aufgemacht, um in Alt-Oberhausener Lokalitäten nach dem Rechten zu schauen. Gut zweieinhalb Stunden lang dauerte die Tour, ein gutes Dutzend Besuche standen am Ende auf dem Notizblock der Ordnungshüter. „Ich war selbst überrascht. Bis auf einen einzigen Fall wurde das Nichtrauchergesetz in allen Lokalen strikt befolgt“, sagt Motschull. Ein kurzer Hinweis an den Raucher genügte und auch er machte seine Kippe aus. Es blieb bei einer Ermahnung an den Wirt, von einem Ordnungsgeld sah der Dezernent ab, der Raucher hatte sich in einem abgetrennten Nebenraum seine Zigarette angezündet.

Zu viele Automaten

Deutlich mehr Verstöße stellten die Ordnungshüter allerdings fest, als sie sich um die Automatenfrage kümmerten. „Das eine oder andere Gerät zu viel war aufgestellt.“ Denn die entsprechende Verordnung gestattet es Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen je zwölf Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät. Und die Gesamtzahl darf zwölf nicht übersteigen. Für die Verantwortlichen hat das Vergehen Folgen: Pro Verstoß und Gerät werde man ein Ordnungsgeld von 200 bis 300 Euro erheben, kündigt Motschull an. Den Betreibern half auch nicht, dass der Stecker gezogen war.

Bei zwei oder drei Geräten war die technische Überprüfungsfrist abgelaufen. Eine solche Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. „Das ist so wie bei einem Auto.“ Auch dafür wird die Stadt nun Ordnungsgelder verhängen.

Motschulls Fazit: „Es verlief alles in ruhigen Bahnen.“ Nichtsdestotrotz: Der abendliche Rundgang wird kein Einzelereignis bleiben. Wann und wo geprüft wird, wollte er nicht sagen. Verständlich.