Oberhausen. . Oberhausen hat nicht besonders viel Glück mit dem Stahlwerksgelände gegenüber dem erfolgreichen Einkaufszentrum Centro. Nun hat das Landgericht Duisburg entschieden, dass die städtische Tochtergesellschaft “Ovision Projektentwicklungsgesellschaft GmbH“ viel Fördergeld ans Land zurückzahlen muss.
Die „Ovision Projektentwicklungsgesellschaft GmbH“ (OVP) muss 6,2 Millionen Euro an die NRW-Bank zahlen. Dieses Urteil verkündete am Donnerstag die 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg. Die Stadt Oberhausen steht nur vorerst nicht in der Pflicht, sich an der Rückzahlung von Fördermitteln, die ab 1999 für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Thyssen-Stahlwerkes geflossen waren, zu beteiligen.
Ehrgeiziges Projekt am Centro
Der Vorläufer der NRW-Bank, die WestLB, hatte neun Millionen Euro für ein ehrgeiziges Projekt ausgeschüttet, das von der Politik – allen voran vom damaligen Ministerpräsident Clement – unbedingt gewünscht war: Auf dem Gelände des früheren Stahlwerkes gegenüber dem Centro sollten ein „Multimediales Center NRW“, die „Gläserne Flugzeugfabrik“, „der Gläserne Mensch“ (Ovision) und andere Attraktionen entstehen. Daraus wurde nichts. Das Gelände wurde nach nur dreieinhalb Jahren an einen privaten Investor, an den nordirischen Baggerauktionator „Euroauctions“, verkauft.
Nach sechs Jahren erfolgloser Verhandlungen unter Federführung des Wirtschaftsministeriums landete der Streit um die geflossenen Fördergelder vor Gericht.
Das Landgericht schloss sich nun der Sicht der NRW-Bank an: Es reiche nicht, dass Ovision das Areal baureif gemacht habe. Der Förderzweck der Steuermittel sei nicht erfüllt, die 15-jährige Zweckbindung unterschritten. Mit dem Verkauf des Geländes sei der Förderzweck nicht weiter verfolgt worden. Das Scheitern des Plans mit dem Ausbleiben weiterer einst in Aussicht gestellter Fördermittel zu begründen, greife zu kurz. Der Politik stehe es frei, Projekte fallen zu lassen. Ein Rechtsanspruch begründe sich daraus jedenfalls nicht.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Der Klage der NRW-Bank gegen Ovision wurde deshalb im Wesentlichen stattgegeben.
Anders sah die Sache bei der Klage der Bank gegen die Stadt Oberhausen aus: Eine Klausel der von der Stadt für die Ovision abgegebenen Bürgschaftserklärung, die vorsah, dass die Stadt bereits in der Haftung stehe, wenn nach einer einmaligen Mahnung sechs Monate lang kein Geld von der OVP zurück fließe, sah das Gericht als unwirksam an. Der BGH habe entsprechende Vertragszusätze bereits vor Vertragsabschluss kassiert, da sie für Kommunen einen Verstoß gegen Haushaltsgrundsätze bedeuten würden.
Die normale Ausfallbürgschaft, die für die Stadt bedeutet, dass sie letztendlich wird zahlen müssen, falls bei O-Vision nichts zu holen sein sollte, bleibt aber bestehen. Möglicherweise wird die Kommune aber schon vorher in die Tasche greifen müssen, da auch eine Patronatserklärung der Stadt für die O-Vision abgegeben wurde.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.