Oberhausen. Vor dem Amtsgericht wurde ein Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er und seine Freundin hatten im vergangenen Jahr mehrere Raubüberfälle verübt, bei denen es auch zu Körperverletzungen kam. Die Frau gestand als erste und erhielt eine Bewährungsstrafe.
Die Vorgeschichte einer Straftat blieb am Dienstag während einer Verhandlung am Amtsgericht im Dunkeln. Deutlich wurde lediglich, irgendetwas hatte einen Mann und seine Verlobte dazu gebracht, am 27. April des vergangenen Jahres um sechs Uhr an der Haustür eines Oberhauseners zu schellen.
Als der Hausbewohner öffnete, erhielt er prompt einen Faustschlag ins Gesicht und wurde sogar für einige Zeit ohnmächtig. Das räuberische Paar stahl dem Mann anschließend 680 Euro und Dokumente.
Geständnis bringt Vorteile
Doch damit nicht genug. Das Duo klingelte danach bei einer in der ersten Etage des Hauses wohnenden älteren Dame und schlug auch diese. Nach dieser verbrecherischen Aktion versuchten die beiden am 19. Oktober 2013 noch ausgerüstet mit einer Brechstange und einem Schraubenzieher die Eingangstür zu einem Friseursalon an der Humboldtstraße aufzubrechen. Dabei wurden sie von einer Zeugin beobachtet, die die Polizei rief.
Am Dienstag nun saßen die mehrfach und einschlägig vorbestraften Liebenden vor Gericht und hatten eine schwere Entscheidung zu treffen: Sollten sie ihre Taten gestehen? Richter Peter Dück erläuterte ihnen ausführlich die Vorteile eines Geständnisses und auch die Chancen der Kronzeugenregelung. Wer zuerst aussagt und dabei Mittäter nennt, darf deutlich milder bestraft werden.
Angeklagter gesteht mit Verzögerung
Zunächst entschied sich die Frau, ihre Verbrechen zuzugeben. Ihren Verlobten gab sie als Komplizen an. Dieser schien das seiner Angebeteten keineswegs übel zunehmen, blieb aber hartnäckig bei der Behauptung: „Ich war das nicht.“ Daraufhin wollte Peter Dück das Verfahren gegen den Mann abtrennen und zu einem späteren Zeitpunkt gegen ihn allein verhandeln. Dann hätten auch sämtliche Zeugen gehört werden müssen. Der Angeklagte sollte bis dahin weiter in U-Haft sitzen, in der er bereits drei Monate verbracht hatte.
Kaum hatte der Richter das erklärt, sagte der Angeklagte: „Na gut, ich war es.“ Es folgten fünf Minuten Pause für den jungen Mann für ein Gespräch mit dem Verteidiger. Der Vorsitzende: „Ich will das hier nicht unter Druck machen.“ Doch auch nach der kurzen Unterbrechung blieb der Angeklagte bei seinem Geständnis, so dass auch direkt das Urteil wegen Raub und Körperverletzung fällig wurde. 15 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung für die Frau. Und zwei Jahre und drei Monate für den Mann - ohne Bewährung.