Oberhausen. . Ein 23-jähriger Hobby-Fußballer aus Oberhausen musste sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Er hatte bei einem Fußballspiel im Mai 2013 einen anderen Mann von der Tribüne geschubst und ins Gesicht getreten. Nun muss er 2000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Auseinandersetzungen rivalisierender Fußballmannschaften sind auch im Hobby-Bereich keine Seltenheit. Ein Beispiel dafür ist der nun vor dem Amtsgericht Oberhausen verhandelte Fall des 23-jährigen Mario K., der wegen Körperverletzung angeklagt wurde.
Bereits im Mai 2013 schlugen sich mehrere Spieler in der Sporthalle der Gesamtschule Osterfeld auf der Tribune, nachdem ein Turnier verschiedener Hobby-Mannschaften beendet war. Mitglieder der Vereine „Die Straße“ und „Seleccion“, die sich nach Aussage des Angeklagten nicht mögen.
Disput auf der Tribüne
Laut eigener Ausführungen vor Gericht wollte der Geschädigte B. Afonso in seiner Funktion als Spielführer und aus Sorge um seine an der Schlägerei beteiligten Brüder schlichtend in den Disput eingreifen, der sich nach Spielschluss auf der Tribüne entwickelt hatte.
Nach seiner Darstellung wurde er bei dem Versuch, weitere Gewalt zu verhindern, von dem Angeklagten eine Stuhlreihe nach unten geschubst und beim Versuch, sich aufzurichten, ins Gesicht getreten.
Der Geschädigte erlitt eine Gehirnerschütterung, Hautabschürfungen und blutende Mundverletzungen. Er musste immerhin zwei Tage im Krankenhaus behandelt werden.
Vorschlag des Richters zugestimmt
Als ein Ergebnis der Ermittlungen im Vorfeld wurden die Voreintragungen in dem Registerauszug des Angeschuldigten in der Anklageschrift angeführt, des Weiteren soll er das geschilderte Vorgehen weitestgehend eingeräumt haben. Er plädierte dabei allerdings auf Notwehr.
Diese Haltung vertrat er auch bei der Verhandlung vor dem Amtsrichter. Nach Vernehmung des Geschädigten, der den Tathergang sachlich und detailliert schilderte, ordnete der Richter eine Pause an, in der der Verteidiger dem Angeklagten erneut einen Täter-Opfer-Ausgleich ans Herz legen sollte – Mario K. hatte dies laut Anklageschrift im Vorfeld abgelehnt.
Nach der Beratung durch seinen Rechtsbeistand stimmte der 23-Jährige dem Vorschlag des Richters zu. Im Zuge dessen entschuldigte er sich bei dem Opfer - nach allgemeiner Beobachtung geschah dies allerdings eher halbherzig. Es bleibt abzuwarten, ob die Zahlung der 2000 Euro Schmerzensgeld sowie der Krankenhauskosten pünktlich erfolgt.