Oberhausen. . Das Landgericht Duisburg beschäftigt sich seit Dienstag mit einem nicht mehr ganz so seltenen Delikt: In dem Prozess geht es um die Entziehung elektrischer Energie. Ein 36-jähriger Oberhausener soll seiner Nachbarin Strom abgezapft haben. Nun kämpft er in zweiter Instanz gegen eine Haftstrafe.

Mit einem gar nicht mehr so seltenen Delikt hat seit Dienstag das Landgericht Duisburg zu tun: Entziehung elektrischer Energie. Ein 36-jähriger Oberhausener kämpft in zweiter Instanz gegen eine Haftstrafe, die ihm das Amtsgericht dafür aufbrummte, dass er reichlich amateurhaft seiner Nachbarin den Strom abgezapft haben soll.

Die Nachbarin hatte den Vermieter alarmiert und die Polizei, weil sie im Juni 2013 plötzlich im Dunkeln saß. Es stellte sich heraus, dass durchaus noch Strom über den Zähler der Frau lief – nur nicht mehr in ihre Wohnung. Der mutmaßliche Übeltäter war schnell gefunden: Der 36-Jährige, der eine Rechnung von 1500 Euro bei der Energieversorgung Oberhausen (EVO) offen hat und dessen Stromzähler schon zwei Monate zuvor ausgebaut worden war, nachdem eine normale Sperre illegal zwei Mal überbrückt worden war.

Der Amtsrichter war jedenfalls fest von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Seine Überlegung: Wer hätte sonst ein Motiv für das Anzapfen des fremden Zählers gehabt? Für eine derart dissoziale Tat, so hieß es im Urteil, komme nur eine Haftstrafe in Frage. Zumal die dilettantische Verkabelung zu einem Brand in dem Mehrfamilienhaus hätte führen können. Sechs Monate Haft brummte er dem Täter auf.

Anwalt argumentiert an der Realität vorbei

Der kämpft in der Berufung nun gegen den Knast. Schweigend. Sein Verteidiger redet dafür um so mehr. Er will unbedingt eine Einstellung des Verfahrens und offenbarte am Dienstag Bildungslücken. So forderte er ein Sachverständigengutachten, um die Frage zu klären, ob ohne Stromzähler überhaupt Strom in die Wohnung des Angeklagten gelangt sein könne. „Das ist ja schließlich nicht nur ein Gerät, das den Verbrauch misst, sondern auch ein Motor, der den Strom in die Wohnung befördert“, argumentierte der wackere Wahrer der Rechtsordnung an allen elektrischen Realitäten vorbei.

Die Frage, wohin der abgezapfte Strom ging, ist allerdings tatsächlich noch nicht abschließend beantwortet. Aufschluss erhofft sich das Berufungsgericht durch die Vernehmung eines EVO-Monteurs – am 18. Juni.