Oberhausen/Gladbeck. Rund 30.000 Euro Trinkgeld erarbeitete die Oberhausenerin Simone Reißner mit ihren Kolleginnen in zwei Monaten für ihren Arbeitgeber, die Firma InterClean. Das Geld kassierte komplett die Firma. Dagegen klagte Reißner. Nun will ihr Rechtsanwalt ihren Anteil - 1500 Euro - einklagen.

Toilettenfrau Simone Reißner (57) kann sich über einen weiteren Erfolg vor Gericht freuen. Die Berufung der Gladbecker Reinigungsfirma InterClean wurde vom Landesarbeitsgericht als unzulässig verworfen. Für die Monate Mai und Juni letzten Jahres musste das Unternehmen jetzt die im Oberhausener Centro erzielten Toiletten-Trinkgelder offenlegen: Rund 30.000 Euro sollen es sein!

Die Oberhausenerin, die als so genannte „Sitzerin“ im weißen Kittel vor der Toilette den Trinkgeldteller zu beaufsichtigen und sich für die Gaben zu bedanken hatte, erhielt indes einen Stundenlohn von 5,20 Euro brutto. Einen Anteil vom Trinkgeld gab es nicht, auch wenn das Toilettenbesucher im Allgemeinen vermuten. Simone Reißner wehrte sich dagegen und forderte vor Gericht eine Beteiligung am Mai- und Juni-Trinkgeld.

Der Gladbecker Rechtsanwalt Martin Löbbecke vertritt InterClean rechtlich. Dass der Trinkgeldteller subtilen Druck auf Toilettennutzer ausüben könnte, sah der Gladbecker Jurist nicht. Der Einsatz des Aufsichtspersonals diene dem Wohlbefinden und der Sicherheit der Toilettenbesucher.

Trinkgeld oder freiwilliges Nutzungsentgelt?

Den Besuchern sei zudem bewusst, dass es sich um kein Trinkgeld, sondern um ein freiwilliges Nutzungsentgelt handele. Zudem werde der Arbeitslohn für die Toilettenaufsicht ausschließlich über diese Betriebseinnahmen bestritten und nicht vom Centro refinanziert, so die Argumente.

Offenbar ist das aber alles andere als ein Zuschussgeschäft, wenn in zwei Monaten 30 000 Euro zusammen kamen. Der Rechtsanwalt von Simone Reißner will jetzt weiter durchsetzen, dass sie 1 500 Euro als Anteil aus den Trinkgeldern erhält.