Mit einem blauen Auge kam gestern ein 36-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg davon. Seine Berufung gegen eine Verurteilung wegen Entziehung elektrischer Energie durch das Amtsgericht Oberhausen wurde zwar verworfen, allerdings halbierte die Berufungskammer die Strafe auf drei Monate Gefängnis.
Die Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses in Oberhausen hatte im Juni 2013 plötzlich im Dunkeln gesessen. Wie sich bald heraus stellte, hatte der Nachbar den Strom kurzerhand von ihrem Zähler in seine Wohnung umgeleitet. Der 36-Jährige war mit 1500 Euro bei der EVO im Rückstand, die seinen Stromzähler schon Monate zuvor ausgebaut hatte. Der Amtsrichter hatte den vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand und auch schon wegen eines einschlägigen Deliktes verurteilt worden war, zu sechs Monaten Haft verurteilt. Das
Urteil war nicht zuletzt deshalb so deutlich ausgefallen, weil das Gericht davon ausging, dass von der amateurhaften Verkabelung eine Brandgefahr ausging. Genau in diesem Punkt revidierte ein 57-jähriger Zeuge der EVO gestern den Sachverhalt: „Das war zwar nicht fachgerecht gemacht, aber es ging keine Gefahr für Leib und Leben aus.“ Andererseits ließ der Zeuge keinen Zweifel daran, dass der gestohlene Strom in die Wohnung des Angeklagten geflossen war. Vergeblich forderte der Verteidiger Freispruch. Sein Mandant sei zwar Nutznießer gewesen sei, damit aber nicht zwangsläufig der Täter. Schließlich habe jeder freien Zugang zu den Zählern gehabt. Möglicherweise, so der wackere Anwalt, sei die Manipulation ja die Vorbereitung eines Brandanschlages gewesen. Die Berufungskammer hielt das für reichlich abwegig. Mit Blick darauf, dass es wohl keine Gefährdung der Hausbewohner gab, verringerte sie die Strafe allerdings auf drei Monate. Foto: Kurt Michelis