Oberhausen. Ein junges Oberhausener Paar soll einen Goldschmied in der Landeshauptstadt überfallen haben. Unter Waffengewalt und Einsatz von Pfefferspray erbeuteten sie Schmuck im Wert von 100.000 Euro. Nun begann der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf.

Vor dem Landgericht Düsseldorf stehen derzeit ein junger Mann und eine junge Frau aus Oberhausen, die in Düsseldorf einen Goldschmied in seinem Geschäft überfallen haben sollen. Der Mann wurde erst mit einer Pistole bedroht, dann mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt. Die Räuber entkamen mit Schmuck im Wert 100 000 Euro.

Der Goldschmied hielt das junge Pärchen für Kunden, die am Mittag des 30. November 2013, einem Samstag, sein Geschäft betraten. Er zeigte ihnen Ohrringe. Doch die beiden entpuppten sich als Räuber. Auf der Anklagebank sitzen jetzt ein junger Mann und eine junge Frau, beide 25, aus Oberhausen.

Der Inhaber (48) schilderte gestern noch einmal den Ablauf des Überfalls. Das Paar habe nach Ohrschmuck gefragt, er habe ihnen eine ganze Schublade mit Ohrringen gezeigt: „Ich habe erklärt, woraus sie gemacht sind und auch Preise genannt. Das war ein normales Gespräch.“

Hornhautverätzung blieb folgenlos

Plötzlich habe der Mann eine schwarze Pistole gezogen. Der Goldschmied reagierte ungewöhnlich: „Aus Reflex bin ich auf ihn los. Da hat sie etwas in mein Gesicht gesprüht. Ich konnte nichts mehr sehen und die Augen brannten.“ Der Mann habe ihn festgehalten, während die Frau den Schmuck einsteckte. „Ich hörte noch die Tür zuknallen.“

Er drückte dann den Alarmknopf, wenige Minuten später waren die Polizei und ein Krankenwagen da. Man habe ihm die Augen ausgespült, im Krankenhaus wurde später eine Hornhautverätzung festgestellt, die aber folgenlos abheilte.

Die Angeklagten schwiegen zunächst zu den Vorwürfen. Ihre Verteidiger bestritten die Tat. Ihre Täterschaft sei nicht nachgewiesen. Der Verteidiger des jungen Mannes beantragte, seinen Mandanten während der Vernehmung der Zeugen in den Zuschauerraum zu setzen, dazu weitere Männer ähnlichen Typs. Auf diese Weise werde niemand verleitet, seinen Mandanten für den Schuldigen zu halten, einfach weil er auf dem Platz des Angeklagten sitze.

Doch das Gericht lehnte das ab: Bei der Anhörung des Goldschmieds saß der Angeklagte weiter auf der Anklagebank. Der Prozess wird fortgesetzt.