Oberhausen. . Amtsgericht befasste sich mit nächtlichem Streit eines jungen Paares. Sie wusste nicht, dass sie den Strafantrag längst hätte zurückziehen können. „Gar kein so untypischer Fall“, bilanzierte der Richter. Viele Frauen fänden sich damit ab, auch mal geschlagen zu werden.
Vor dem Amtsgericht löste sich das Liebes-Drama binnen zehn Minuten in nichts auf. Er (32) stammt aus dem muslimischen Kulturkreis, ist arbeitslos, verdient sich etwas als Pizzataxifahrer hinzu. Sie (21) ist Tochter polnischer Zuwanderer, ebenfalls arbeitslos, und zeigte ihn vor ein paar Wochen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Freiheitsberaubung an.
Einträchtig saß das Pärchen am Verhandlungstag vor dem Gerichtssaal, wo er als Angeklagter, sie als Zeugin geladen waren. Der Friede zwischen den beiden ist längst wieder hergestellt. Sie zog ihren Strafantrag zurück. Die Welt scheint wieder in Ordnung zu sein.
Schläge und Beleidigungen
In der Nacht zum 3. Februar, einem frühen Montagmorgen, war alles noch ganz anders. Da kam sie gegen 3 Uhr früh alleine von einer Party nach Hause, hatte etwas getrunken. Ihm gefiel die lange Abwesenheit wohl nicht. Es kam zum Streit. Er schlug sie, nahm sie wohl auch in den „Schwitzkasten“, brachte sie zu Boden, beschimpfte sie als „kleine Nutte“ und hinderte sie eine Weile daran, die Wohnung in Styrum zu verlassen.
„Passiert ist das so“, räumte der schüchtern wirkende Mann ein. „Aber gewürgt hab’ ich sie nicht, auch nicht eingesperrt.“ Vielmehr habe er sie nur leicht geschüttelt und am Pullover festgehalten. Das mit der Beleidigung könne sein. „Das war falsch. Ich wollte verhindern, dass ich sie verliere“, erklärte er dem Richter und der Staatsanwältin.
Die junge Frau, so stellte sich dann heraus, wusste nicht, dass sie den Strafantrag schon früher hätte zurückziehen können. „Er hat sich nach einem Monat vielmals entschuldigt. Wir haben uns wieder vertragen“, erklärte sie und nahm den entsprechenden Hinweis des Richters zum Anlass, nicht mehr auf Bestrafung ihres Liebsten zu bestehen.
Beinahe eine mehrmonatige Bewährungsstrafe
„Achten Sie und respektieren Sie die Dame künftig“, gab ihm der Richter mit auf den Weg. Denn angesichts einer einschlägigen Vorstrafe hätte es beinahe eine mehrmonatige Bewährungsstrafe für den 23-Jährigen gegeben.
„Gar kein so untypischer Fall“, bilanzierte der Richter anschließend. Häusliche Gewalt ende oft in dieser Form vor Gericht. Viele Frauen fänden sich einfach damit ab, auch mal verdroschen zu werden. Und viele Männer hielten selbst eine Bewährungsstrafe noch für einen Freispruch.