Hamm. Im Streit um das Trinkgeld hat eine Klofrau aus dem Oberhausener Centro einen weiteren juristischen Erfolg gegen ihren Arbeitgeber errungen. Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Berufung des Arbeitgebers ab. Die Frau kämpft um einen Anteil am Trinkgeld, das Kunden auf dem Teller hinterlassen.

Eine Toilettenaufsicht eines Reinigungsunternehmens hat im Kampf um Anteile an den Sammelteller-Einnahmen einen weiteren Erfolg erstritten. Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Berufung des Arbeitgebers gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen ab.

Die Arbeitsrichter hatten einen Anspruch auf einen Anteil an den Einnahmen gesehen und das Unternehmen zunächst zur Auskunft über die Höhe der Gelder verurteilt. Jetzt muss das Arbeitsgericht in einem zweiten Schritt über die Höhe des Anteils entscheiden.

Berufung aus formalen Gründen abgewiesen

Das Reinigungsunternehmen, das die Frau im Centro Oberhausen eingesetzt hatte, hatte auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg. Die Hammer Arbeitsrichter wiesen die Berufung aus formalen Gründen zurück. Der sogenannte Beschwerdegegenstand, in diesem Fall der Anteil am Sammelteller, bleibe unter der Berufungsuntergrenze von 600 Euro, so am Mittwoch das Gericht.

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Die Klägerin will letztlich einen Anteil von einem Zwanzigstel der Einnahmen erstreiten. Sie begründet die Forderung damit, dass Toilettenbesucher das Geld als Trinkgeld geben. Sie bekommt vom Unternehmen bereits einen Stundenlohn von 5,20 Euro brutto. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass es sich um ein freiwilliges Nutzungsentgelt handele. So würden es auch die Besucher sehen. Damit stehe das Geld allein dem Arbeitgeber zu. Einen erkennbaren Hinweis gab es für Besucher nicht.

Die Tageseinnahmen schätzt die Klägerin auf täglich mehrere hundert bis mehrere tausend Euro. Wann das Amtsgericht über die Höhe des Anteils entscheidet, steht noch nicht fest. (dpa)