Oberhausen. . Ein Syrer hatte im Juli 2013 in der Oberhausener Innenstadt seinen Schwager durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Das Landgericht Duisburg sprach den Angeklagten wegen möglicher Schuldunfähigkeit frei. Doch er muss in die Psychiatrie - möglicherweise lebenslänglich.

Mit der unbefristeten Unterbringung eines Syrers (31) in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt endete ein Strafprozess vor dem Landgericht Duisburg. Im Juli 2013 hatte er in einem Kosmetikstudio in der Oberhausener Innenstadt seinen Schwager (42) durch mehrere Messerstiche schwer verletzt.

Die Strafkammer ging am Ende des mehrtägigen Verfahrens von versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung aus. Der Angeklagte habe daheim ein Messer eingesteckt, es beim Eintreffen im Kosmetikstudio des Schwagers verborgen gehalten und den Mann heimtückisch von hinten angegriffen, als der 42-Jährige am Computer saß.

Opfer hat acht Stiche überlebt

„Ich dachte, ich muss sterben“, hatte es der Geschädigte geschildert, der erst zum letzten Verhandlungstag aus dem Urlaub in seiner Heimat Ägypten zurückkehrte. „Ich habe erst nur einen Schlag in den Nacken gespürt. Dann sah ich das Messer.“ Obwohl er sich verzweifelt wehrte, habe der Angeklagte ihn immer wieder angegriffen.

Acht Stiche in Rücken, Flanke, Arm, Hand und Bein brachte der rasende Schwager dem 42-Jährigen bei. Zuletzt brach das Messer ab, der Täter flüchtete. Das blutende Opfer, das seine Ehefrau – Schwester des Täters – vergeblich um Hilfe rief, schleppte sich auf die Straße. Passanten übernahmen die Erstversorgung und riefen den Rettungsdienst.

Täter möglicherweise schuldunfähig

So zielgerichtet die Tat auch ausgeführt worden war, letztlich, so gestern ein psychiatrischer Sachverständiger, sei das Motiv in einer schweren seelischen Störung des Angeklagten zu suchen: Schwester und Schwager hätten herabwürdigende Texte und Bilder über ihn im Internet veröffentlicht, bildete sich der Messerstecher ein:

Eine Tat, die sich bei explosiv auftretenden Schüben gegen jeden richten könne, von dem der Angeklagte sich in seiner Ehre gekränkt fühle, sagte der Experte. Er konnte nicht ausschließen, dass der Angeklagte zur Tatzeit gänzlich schuldunfähig war.

Den Juristen blieb am Ende nur, diesen vom eigentlichen Anklagevorwurf freizusprechen. Zum Schutz der Allgemeinheit muss der gestörte 31-Jährige nun in die Psychiatrie. Möglicherweise für den Rest seines Lebens.