Oberhausen. . 21 Aufsichtsratsmandate bringen dem Oberhausener Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) knapp 80.000 Euro ein. Einen großen Teil der Nebeneinnahmen muss das Stadtoberhaupt per Gesetz an die Stadtkasse abführen. Doch die Auflistung der Nebenjobs im Internet ist erneut undurchsichtig.
Neben seinem Gehalt von rund 117.000 Euro brutto hat Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) im vergangenen Jahr rund 80.000 Euro (exakt 79.686,68) an Nebenverdiensten für seine Arbeit in 21 Aufsichtsräten kassiert. Im Jahr 2012 waren es rund 67.000 Euro. Dies geht aus der aktuellen Auflistung der Vergütungen auf der Internetseite der Stadt Oberhausen hervor. Damit stiegen die Nebeneinnahmen von Wehling um satte 19 Prozent. Erstaunlich: Zum wiederholten Male mangelt es der gesetzlich verlangten Aufstellung seiner Nebentätigkeiten an Klarheit, wie viel Geld er davon tatsächlich behält.
Der große Zuschlag liegt vor allem an höheren Vergütungen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) von 7340 auf 10.880 Euro und der Landesbausparkasse (LBS) von 200 auf 7700 Euro. Die Gründe: Wegen der WestLB-Neuordnung musste Wehling deutlich häufiger beim Sparkassenverband tagen. Bei der Landesbausparkasse wurde er vom Aufsichtsrat in den Beirat bestellt, dessen Mitglieder besser dotiert werden.
So gut wie unverändert blieben die Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat in der RWE AG und bei RWE Deutschland (2012: 25.000 Euro, 2013: 24.800 Euro).
An die Stadtkasse abführen
Laut Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW darf der Oberbürgermeister seine exakt 79.686,68 Euro aus den Nebentätigkeiten nicht komplett behalten. Einen großen Teil muss er an die Stadtkasse Oberhausen abführen. Privat verwenden darf er eigentlich nur 6000 Euro. Doch es gibt gesetzliche Ausnahmen: So stehen ihm laut Sparkassengesetz sämtliche Einnahmen aus allen Sparkassen-Gremien zu: 30.450 Euro – zusätzlich zu den 6000 Euro.
Die aktuelle Auflistung für das Jahr 2013 auf der städtischen Internetseite vermittelt allerdings ein anderes Bild. Dort heißt es: „Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die der Abführungspflicht unterliegen und zusammen 6000 Euro im Jahr überschreiten, werden an die Stadtkasse Oberhausen abgeführt. Für das Jahr 2013 hat Oberbürgermeister Klaus Wehling diesen Betrag bereits überwiesen.“ Darunter erfolgt die tabellarische Auflistung aller Nebentätigkeiten mit Unternehmen und Vergütungen. Ein Hinweis, dass der Soziademokrat außer den 6000 Euro auch die 30.450 Euro behalten darf, fehlt. Dies war auch bei der Liste 2012 der Fall, bis eine WAZ-Recherche hier eine Korrektur der Liste bewirkte.
Was ebenfalls auf der Aufstellung 2013 fehlt, ist der Hinweis, dass Wehling seine RWE-Bezüge von 24.800 Euro nicht an die Stadtkasse weitergibt, sondern auf ein Sonderkonto überweisen lässt. Der Grund: Zwischen dem Oberhausener Rathaus und dem NRW-Innenministerium bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen. Während die Stadt sich darauf beruft, der OB sei vom RWE-Konzern nicht als Stadtoberhaupt in den Beirat berufen worden, sondern als Privatperson Klaus Wehling, bezieht sich das Land auf Gerichtsurteile, die festgestellt haben, dass Amtsträger im Beirat die Beträge eigentlich abgeben müssen. An diese Auffassung hält sich zum Beispiel Wehlings Kollegin in Mülheim, Dagmar Mühlenfeld: Sie führt ihre RWE-Einnahmen in Höhe 129.000 Euro aus komplett ab.