Oberhausen. Die Vergütungsaufstellung von Oberhausens Oberbürgermeister Klaus Wehling ist im Internet für alle Bürger einsehbar. Wehling bezieht einen ansehnlichen Verdienst aus Nebentätigkeiten, die sich auf 67.000 Euro belaufen - neben seinem Jahresgehalt. Nun stellt sich die Frage, wieviel er behalten darf.

Oberhausens Oberbürgermeister Klaus Wehling hat neben seinem Jahresgehalt von 117.000 Euro im Jahr 2012 rund 67.000 Euro an Nebenverdiensten für seine Arbeit in 21 Aufsichtsräten kassiert.

Das geht aus seiner Vergütungsaufstellung im Internet (oberhausen.de), einsehbar für alle Bürger, hervor. „Seit meinem Amtsantritt 2004 habe ich das immer transparent gehandhabt und alles veröffentlicht – das war damals in vielen Städten nicht so“, sagte Wehling der WAZ.

Sonderrecht für Sparkassen-Gelder

Dieses Geld darf das Stadtoberhaupt allerdings nach landesgesetzlichen Vorschriften nicht komplett behalten, sondern muss einen Teil an die Stadtkasse Oberhausen abführen. Privat verwenden davon darf er eigentlich nur 6000 Euro.

Doch wie immer gibt es gesetzliche Ausnahmen: So kann der Sozialdemokrat 21.120 Euro aus der Tätigkeit als Beanstandungsbeamter bei der Sparkasse, im Aufsichtsrat für den Sparkassenverband, der LBS und der Provinzialversicherung für sich behalten – das sieht das Sparkassengesetz so vor.

Der höchste Nebenverdienst von Wehling für seine Tätigkeit im Regionalbeirat West der RWE AG und im Aufsichtsrat der RWE Deutschland AG beträgt 25.000 Euro. Diesen Betrag zahlt Wehling seit 1. Januar 2012 auf ein Sonderkonto, weil nach Ansicht der Oberhausener Stadtführung rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, ob Wehling das Geld nehmen darf oder an die Stadtkasse abführen muss.

Geld von Beiratsarbeit darf Wehling behalten

Die kassierten RWE-Gelder vor 2012 hat Wehling nach längeren Gerichtsverfahren von Bürgermeister-Kollegen in dieser Sache komplett an die Stadtkasse gezahlt.

Während das NRW-Innenministerium auch heute nach aktueller Auskunft davon ausgeht, dass Wehling die RWE-Gelder zu Gänze auch seit 2012 nicht behalten darf, interpretiert das Oberhausener Rathaus die Rechtslage anders.

So ist Rechtsdezernent Frank Motschull überzeugt, dass zumindest bei der Vergütung für die RWE-Beiratsarbeit (4400 von 25.000 Euro) klar sei: Das Geld dürfte Wehling eigentlich behalten. Grund dafür sei, dass Wehling vom RWE-Konzern nicht als Stadtoberhaupt in den Beirat berufen wurde, sondern als Privatperson Klaus Wehling. RWE hatte 2012 eine entsprechende Änderung seiner Berufungsordnung für Beiratsmitglieder veranlasst. Zuvor hatten höchste Gerichtsurteile festgestellt, dass Amtsträger im Beirat die Beträge eigentlich abgeben müssen.

Keine bundesweit einheitliche Lösung

Für die RWE-Aufsichtsratsgelder liegt noch keine bundesweit einheitliche Lösung vor, die das Land laut einem Erlass von 2012 anstreben will. Denn in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dürfen die Amtsträger in solchen Gremien die Aufsichtsratsgelder komplett behalten. Wehling findet das nicht ungerecht. „Für die Kontrolltätigkeit der Unternehmen gehen viele Arbeitsstunden drauf – da sind ja nicht nur die Sitzungen, sondern auch die Vorbereitungen.“

Wehling dringt nun auf Klarstellung – ein entsprechendes Schreiben geht jetzt ans Innenministerium: „Das muss so oder so vom Land endgültig geklärt werden. Darauf warten wir schon seit 2005 – mehrere Innenminister haben sich gescheut, das festzulegen.“

Seine Amtskollegin, Mülheims Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld, hat sich anders entschieden: Sie gibt ihre RWE-Erlöse von satten 129.000 Euro schon jetzt komplett an die Stadtkasse ab.