Oberhausens Oberbürgermeister Klaus Wehling hat neben seinem Jahresgehalt von 117 000 Euro im Jahr 2012 rund 67 000 Euro an Nebenverdiensten für seine Arbeit in 21 Aufsichtsräten kassiert. Das geht aus seiner Vergütungsaufstellung im Internet (oberhausen.de) hervor. „Seit meinem Amtsantritt 2004 habe ich das immer transparent gehandhabt und alles veröffentlicht – das war damals in vielen Städten nicht so“, sagte Wehling.
Dieses Geld darf das Stadtoberhaupt allerdings nach landesgesetzlichen Vorschriften nicht komplett behalten, sondern muss einen Teil an die Stadtkasse Oberhausen abführen. Privat verwenden davon darf er eigentlich nur 6000 Euro.
Doch wie immer gibt es gesetzliche Ausnahmen: So kann der Sozialdemokrat 21 120 Euro aus der Tätigkeit als Beanstandungsbeamter bei der Sparkasse, im Aufsichtsrat für den Sparkassenverband, der LBS und der Provinzialversicherung für sich behalten – das sieht das Sparkassengesetz so vor.
Tätigkeit bei RWE
Der höchste Nebenverdienst Wehlings für seine Tätigkeit im Regionalbeirat West der RWE AG und im Aufsichtsrat der RWE Deutschland AG beträgt 25 000 Euro. Diesen Betrag zahlt Wehling seit 1. Januar 2012 auf ein Sonderkonto, weil nach Ansicht der Stadtführung rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, ob Wehling das Geld nehmen darf oder an die Stadtkasse abführen muss. Die kassierten RWE-Gelder vor 2012 hat Wehling nach längeren Gerichtsverfahren von Bürgermeister-Kollegen in dieser Sache komplett an die Stadtkasse gezahlt.
Während das nordrhein-westfälische Innenministerium auch heute nach aktueller Auskunft davon ausgeht, dass Wehling die RWE-Gelder zur Gänze auch seit 2012 nicht behalten darf, interpretiert das Oberhausener Rathaus die Rechtslage anders. Wehling dringt nun auf Klarstellung – ein entsprechendes Schreiben geht jetzt ans Innenministerium.