Oberhausen. . Oberhausener Anwohner sollten für die Sanierung des Südmarktes zahlen, die bereits 1989 abgeschlossen wurde. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt den Klägern nun Recht - die Zahlungsaufforderungen waren nicht rechtens. Die Stadverwaltung wartet auf die Urteilsbegründung.
Die Stadt Oberhausen hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Niederlage einstecken müssen, die Signalwirkung haben könnte. Mehr als 20 Jahre nach dem Ende der Sanierung des Südmarktes in Alt-Oberhausen hatte die Verwaltung 2010 die Hauseigentümer zur Kasse gebeten – die Wertsteigerung von anliegenden Grundstücken durch die Verschönerung des Platzes sollte geltend gemacht werden.
Doch nachdem bereits die vorhergehenden Instanzen in Düsseldorf und Münster den gegen diesen Zahlungsbescheid klagenden Bürgern Recht gegeben hat, wurden diese Entscheidungen nun auch vom Bundesveraltungsgericht bestätigt.
Rund 70.000 Euro Streitwert
Es geht dabei nicht nur um Nachzahlungen in Höhe von mehr als 70.000 Euro, sondern auch um die generelle Frage, ob die Kommune Jahrzehnte nach einer Sanierung Geld verlangen kann. In einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes heißt es nun unter anderem zu dem Urteil (Aktenzeichen: BVerwG 4 C 11.13 - Urteil vom 20. März 2014), dass Grundeigentümer „nicht zeitlich unbegrenzt nach Entstehung der sanierungsbedingten Vorteilslage in Anspruch genommen werden“ könnten.
„Viele Städte im Ruhrgebiet versuchen derzeit, Geld für weit zurückliegende Sanierungen einzufordern“, sagt Rechtsanwalt Rudolf Gewaltig, der einige der betroffenen Eigentümer am Südmarkt vertritt. „Gerade auch aus Mülheim sind sehr viele Fälle bekannt.“ Teilweise werde dazu übergegangen, Straßensanierungen oder andere Arbeiten aus den 60er Jahren nun geltend zu machen. Gewaltig sieht dieses Ansinnen kritisch. „Das ist für mein Dafürhalten ein zu langer Zeitraum.“ Auch das Bundesverfassungsgericht habe inzwischen in einem Fall in diesem Sinne entschieden. „Zudem kann nach mehreren Jahrzehnten nicht mehr nachvollzogen werden, wie die Berechnungsgrundlage für die Grundstückwerte zustande kam.“
Planung für die Sanierung des Südmarktes begonnen
1978 hatte die Stadt Oberhausen mit der Planung für die Sanierung des Südmarktes begonnen. 1989 waren die Maßnahmen, die zu 86,5 Prozent vom Land gefördert wurden, abgeschlossen – auch ein Spielplatz entstand.
Die Stadtverwaltung selbst will mit Hinweis auf die schriftliche Urteilsbegründung, die in der kommenden Woche vorliegen soll, noch keinen Kommentar abgeben. Es sei noch nicht abschätzbar, welche Auswirkungen dieses Urteil für den Südmarkt und andere ähnlich gelagerte Fälle haben könnte.
Zwar sei deutlich geworden, dass der ausgestellte Zahlungsbescheid an die Anwohner des Südmarktes nicht rechtens sei. Dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass neue, überarbeitete Zahlungsbescheide rechtlich möglich sein werden.