Oberhausen. Wegen der Vernichtung von Unterschriftenlisten zum Erhalt des Hauses der Jugend hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen OB Wehling und seinen Büroleiter ermittelt. Die Ermittlung wird nun eingestellt, da “kein Anhaltspunkt einer verfolgbaren Straftat vorliegt“, so die Staatsanwaltschaft.
Im Fall der angeblich durch verschütteten Kaffee vernichteten Unterschriftensammlung hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) und seinen Büroleiter Uwe Bonsack eingestellt. Im Juli 2013 hatte der Verein „Wir sind Oberhausen“ (WSO) Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung gestellt, nachdem Unterschriftenlisten für den Erhalt des Hauses der Jugend am John-Lennon-Platz vernichtet worden waren. Diese sollen knapp ein Jahr lang auf dem Schreibtisch Bonsacks gelegen haben. Er hatte erklärt, sie seien bei einem Besuch von Kindern unglücklicherweise mit Kaffee überschüttet und anschließend entsorgt worden.
Die Duisburger Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Ergebnis, dass „kein Anhaltspunkt einer verfolgbaren Straftat vorliegt“, wie Sprecher Detlef Nowotsch auf NRZ-Anfrage mitteilt. Der Straftatbestand der Urkundenunterdrückung kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
"Haken dran gemacht"
Wehling ist froh, „dass an die Angelegenheit ein Haken dran gemacht werden kann“. Er habe nie in Abrede gestellt, die Unterschriften erhalten zu haben. Die Listen seien aber nicht bewusst zerstört worden. „Ich war und bin der vollen Überzeugung, dass in meinem Büro keine Straftat begangen wurde.“ Und dass nun eine neutrale Stelle in Form der Staatsanwaltschaft das noch einmal bestätigt habe, freue ihn sehr. „Ich hätte mir aber zeitnah eine Mitteilung gewünscht, dass die Ermittlungen beendet wurden.“
WSO-Mitglied Albert Karschti, der die Anzeige mit ins Rollen gebracht hatte, zeigt sich ebenfalls verwundert. „Das ist überaus erstaunlich, denn bisher hatte die Staatsanwaltschaft uns nicht mitgeteilt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.“ Karschti und der Verein WSO waren vielmehr davon ausgegangen, dass die Vorwürfe gegen Wehling und Bonsack wegen der Vernichtung der Listen mit rund 2500 Unterschriften weiter verfolgt werden. „Mitte Februar hatte unser Anwalt eine Stellungnahme nach Duisburg geschickt, in der wir unsere Sicht der Dinge ausführlich dargelegt haben.“ Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, hat dieses Schreiben jedoch nicht für eine neue Faktenlage gesorgt. „Das Ermittlungsverfahren ist darum am 13. Februar eingestellt worden“, so Nowotsch.
„Wir werden uns jetzt mit unserem Anwalt beraten und die Fakten betrachten“, erklärt Karschti. „Gegebenenfalls werden wir eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft einlegen.“