Oberhausen. Schon sehr lange irrten Bürger, die sich über Schmutz und Abfall auf Grünflächen in Oberhausen beschweren wollten, hin und her: Häufig war völlig unklar, wer sich nun um das Stückchen Erde hier oder dort kümmern sollte oder muss. Jetzt hat die Stadt gehandelt: Es gibt eine neue zentrale Beschwerdestelle.

Wer ist in Oberhausen für welche Fläche verantwortlich? Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden über öffentliche Grünflächen? Immer wieder sorgten unklare und wenig nachvollziehbare Verantwortlichkeiten bei Reinigung, Pflege und Instandhaltung auf den so genannten „Verkehrs- und Verkehrsnebenflächen“ (Gehwege, Radwege, Baumscheiben, Fahrbahnen, Parkstreifen, Straßengrün) für Verwirrungen.

Verantwortlich für diese Flächen sind die städtischen Tochtergesellschaften WBO und OGM, der RVR, die Deutsche Bahn, der Landesbetrieb Straßen NRW sowie private Anlieger. So vielfältig die Zuständigkeiten, so schwierig war es bisher, den richtigen Ansprechpartner für Beschwerden zu finden. Daran musste sich nicht nur nach Ansicht von Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) zwingend etwas ändern. Das Rätselraten über die Zuständigkeit für Grünarbeiten hat jetzt ein Ende. Wehling einigte sich mit den WBO-Geschäftsführern Maria Guthoff und Karsten Woidtke sowie OGM-Geschäftsführer Hartmut Schmidt auf die Einrichtung eines Beschwerdetelefons zu diesem Thema.

Beschwerden werden elektronisch erfasst und bewertet

„Ab dem 10. März können sich Bürger an das dafür eingerichtete, zentrale und rund um die Uhr geschaltete Beschwerde-Telefon der OGM unter  0208-594-7777 wenden. Damit ist der Zuständigkeitswirrwarr vorbei“, gibt Wehling sich äußerst zufrieden.

„Mit der Hotline werden bürgernahe Strukturen geschaffen, die helfen werden, mitgeteilte Mängel zeitnah abzuarbeiten“, lobt Guthoff. „Die ohnehin schon gute Zusammenarbeit zwischen WBO und OGM wird noch intensiviert“, meint Woidtke. „Die Anrufe der Bürger werden von einem OGM-Mitarbeiter elektronisch erfasst, bewertet und zugeordnet“, erläutert OGM-Chef Schmidt die Abläufe am Beschwerde-Telefon. Die Bewertung der jeweiligen Beschwerde erfolgt unter den Aspekten der Zuständigkeit, Verkehrssicherheit, Ausmaß der Verunreinigungen und Pflegerückstände.

Rückmeldungen erfolgen an das Beschwerdemanagement der OGM

Je nach Zuordnung und Zuständigkeit wird das „Mängel-Ticket“ auf dem elektronischen Weg an die verantwortlichen Stellen der jeweiligen Unternehmen weitergeleitet, bestätigt und dort beauftragt. Die Abstimmung der Arbeiten erfolgt zwischen den Fachabteilungen der verantwortlichen Unternehmen.

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgen Rückmeldungen an das Beschwerdemanagement der OGM und von dort an die Bürger, die den Mangel gemeldet haben. Alle Vorgänge werden protokolliert.